Ausnahmen von Schutzmaßnahmen
Verordnung der Bundesregierung
Nach der aktuellen Fassung → COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 gelten derzeit folgende Ausnahmen vom Infektionsschutzgesetz:
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Erleichterungen und Ausnahmen von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten und Verboten
Abschnitt 4 Inkrafttreten