Entwicklung im Zielschießen

Entwicklung im Zielschießen

Erste Einzelwertungen

Schon Mitte des 19. Jahrhundert wird aber auch von einem Spiel berichtet, bei dem von jedem einzelnen Schützen das Zielobjekt, ein kleiner Holzpflock, getroffen werden musste:

Auf abgesteckter Bahn stand ein kleiner Pflock, auf den das Einsatzgeld gelegt wurde: nun galt es, mit schweren eichernen Kreiseln in der Art unserer Steinmetzhämmer darnach zu schießen. … Aber trotz der Kraft und Geschicklichkeit trifft der Kreisel doch selten den Pflock, der sehr klein ist, und nur selten ertönt das laute, unnachahmliche Juchzen, das den Sieger begrüßt, dem der Einsatz zufällt.

→ Eisschießen im bayerischen Hochgebirge

Bei dieser Form des Wettkampfes handelte es sich aber nicht um einen typischen Einzelwettbewerb, bei dem die von den Teilnehmern erzielten Ergebnisse verglichen wurden, sondern vielmehr um ein Wettspiel, bei dem jeder für sich alleine spielte. Das Spiel wurde immer wieder aufs Neue begonnen und es erfolgte keine rangmäßige Auflistung der einzelnen Spieler.

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Einzelwertungen im Anschluß an Mannschaftskämpfe

Erste „richtige“ Einzelwettbewerbe fanden im Anschluss an größere Mannschaftswettkämpfe statt. Einzelbewerbe wurden dabei sowohl beim → Mahleisschießen wie auch beim → Prä-Eisschießen ausgetragen.

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Kreis-Eisschießen | Bestschießen

Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts führte man eigene Einzelwettbewerbe als sogenannte Kreis-Eisschiessen oder Preis-Eisschießen in Form von so genannten Bestschiessen durch. Einladungen zu solchen Wettbewerben sind aus den Jahren 1861 (→ Schrobenhausen) und 1864 (→ Tüßling, Landkreis Altötting) überliefert. Und auch die Wettbewerbe im Eisschiessen bei den → Nordischen Spielen in Mürzzuschlag im Jahre 1904 wurden als Bestschießen ausgetragen. Da ein übergeordnetes Regelwerk noch nicht existierte, mussten die Wettbewerbskriterien jedes Mal aufs Neue ausgeschrieben werden. Bei der Rangfestsetzung orientierte man sich dabei an den Bestimmungen der Allgemeinen Bayerischen Schützenordnung vom 21. Juli 1796 1.

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Wettkampfbahn

Bei diesen Wettbewerben wurde eine Ringscheibe mit drei Zielringen um die Daube eingezeichnet. Die Scheibe hatte einen Durchmesser von insgesamt 9 Fuß (ca. 2,7 m), der Durchmesser des Zielpunktes betrug ca. 1 Fuß (ca. 30 cm). Die Ringe wurden von außen nach innen aufsteigend mit 1, 2 und 3 Punkten bewertet.

Zielringe für das Kreis-Eisschießen, um 1860

Aus vorgegebener Entfernung (in der Regel etwa 50 Schritt = 35 bis 38 Meter) musste der eigene Eisstock in die Zielringe geschossen werden und um gewertet zu werden mindestens zu 2/3 in dem entsprechenden Zielkreis zum Stehen kommen. In abgewandelten Wettkampfformen (Tüßling, 1864) musste ein im Abstand von 15 Fuß (ca. 4,5 Meter) vor den Zielringen aufgestellter Zielstock getroffen und in die Zielringe gestoßen werden.

Zielringe mit aufgestelltem „Zielstöckl“

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Wertung beim Bestschießen

Jeder Schütze konnte bis zu 100 Schüsse – 4 Serien zu je 25 Schuß – abgeben und hatte dabei neben der Einlage für jeden Fehlschuss 2 eine Gebühr zu bezahlen. Nach jeder Serie musste der Schütze vom Stand abtreten wenn ein Anderer eintreten wollte. Die Wertung erfolgte nicht nach der Summe der erreichten Ringe, vielmehr wurde jeder Schuß einzeln bewertet. Für jeden erzielten „Dreier“ erhielt der Schütze einen sog. „Ritterschuss“.

Im Anschluss an das eigentliche Schießen wurde in einer Art Finale das „Ritterschießen“ – auch „Rittern“ – durchgeführt. Jeder Schütze hatte dabei (neben einem Probeversuch) so viele Schüsse, wie er im Vorkampf „Dreier“ erreicht hatte. Beim „Ritterschießen“ wurde nach der geringsten, mittels einer Messlatte mit Sondiernadel gemessenen, tatsächlichen Entfernung des Stockes zum Zielmittelpunkt gewertet (= Bestschießen gem. der Bayerischen Schützenordnung 3). Soweit einem Teilnehmer mehrere Ritterschüsse zugestanden hatten, wurde nur der Beste in die Wertung genommen. Jeder Schütze konnte somit immer nur ein Bestes 4 erringen.

  1. Am 21.7.1796 wurde von Kurfürst Karl II. Theodor die Allgemeine Bayerische Schützenordnung erlassen. Diese wurde “ … in Erwägung, daß die bisherige Schützenordnung der gegenwärtigen Ausbildung des Schützenwesens nicht mehr entspricht“ von König Ludwig II. durch die Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern vom 25.8.1868 ersetzt.
  2. Fehlschuss, auch Weißschuss = Schuß der nicht in Schwarze getroffen hat.
  3. Im Schießsport ist der Begriff Teilerwertung gebräuchlich. Dabei wird der Abstand zum Zielmittelpunkt in 1/100-mm gemessen. Der ideale Schuß wird als Null-Teiler bezeichnet.
  4. Das Beste: ausgesetzter, in Aussicht gestellter Preis oder Gewinn. Vielfach Geldpreise in Höhe von 1, 2 und 3 Gulden nebst seidener Fahne.