Prüfkoffer

Prüfung der Sportgeräte

Der Prüfkoffer

Die Prüfung von Sportgeräteteilen auf ihre Ordnungsmäßigkeit erfolgt durch den Schiedsrichter nach den RICHTLINIEN für die Überprüfung von Eisstocksportgeräteteilen unter Zuhilfenahme des IFI-PRÜFKOFFERS.

Nicht den Vorschriften entsprechende Sportgeräteteile sind mit schriftlicher Zustimmung des Spielers vorschriftsmäßig zu entwerten und/oder einzuziehen und der Prüfstelle der IFI zuzuleiten. Dabei ist jeweils das → Protokoll über den Einzug bzw. die Entwertung von Sportgeräteteilen zu verwenden.