Spielrecht und Spielerpass

Spielrecht und Spielerpass

Startberechtigung

Startberechtigt sind alle Spieler, die einem Mitgliedsverband der IFI angehören (§ 101 ISpO). Wettbewerbe mit gesperrten Spielern und Personen, die keinen Spielerpass besitzen sind verboten (§ 102 ISpO). Wird dies aufgedeckt, ist wie folgt zu verfahren:

  • Bei Aufdeckung vor Beendigung des Wettbewerbs: Die verfehlende Mannschaft ist zu disqualifizieren und aus der Wertung zu nehmen; analog Regel 404 IER 1.
  • Bei Feststellung nach Beendigung des Wettbewerbs: Die betroffene Mannschaft wird unter Beibehaltung der Ergebnisliste als disqualifiziert auf dem letzten Rang geführt; analog Regel 202 IER 2 .

– nach oben –

Spielerpass

Jeder Teilnehmer an einem Wettbewerb muß einen Spielerpass eines Fachverbandes besitzen. Der Spielerpass enthält: Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Vereins- und/oder Verbandszugehörigkeit und ein Lichtbild, das dem Aussehen des Inhabers entsprechen muß. Der Spielerpass hat nur Gültigkeit, wenn er eigenhändig unterschrieben ist. Es bleibt Eigentum des ausstellenden Fachverbandes, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt – § 121 ISpO.

Jeder Spieler dar nur einen Spielerpass besitzen (§ 122 ISpO). Den Vorschriften nicht mehr entsprechende Spielerpässe sind einzuziehen und an den entsprechenden Verband weiterzuleiten.

Die Vereine sind gem. § 125 ISpO für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.

– nach oben –

Vereinswechsel

Die ISpO enthält in den §§ 701 ff allgemein gültige Regelungen für den Vereinswechsel.

– nach oben –


Zuständigkeit der Verbände

Die Verwaltungsabläufe und Zuständigkeiten bei der Passausstellung bzw. beim Vereinswechsel sind innerhalb der Fachverbände unterschiedlich geregelt. Zudem haben sich einige Verbände 3 hinsichtlich der Gültigkeitsdauer und der Vorgehensweise beim Vereinswechsel Sonderbestimmungen auferlegt“.

  1. Die Spiele der Mannschaft werden nicht gewertet, Stockpunkte 0:0
  2. Die Spiele der Mannschaft behalten für die Wertung der übrigen Mannschaften Gültigkeit
  3. Während sich die Verbände überwiegend mit den allgemein gültigen Regeln der International Spielordnung – ISpO – zufrieden geben, gelten im Bereich des DESV eine 12 Seiten umfassende Pass- und Spielerordnung sowie die Sonderregelungen zum Spielrecht „Greencard“.