SchAusnahmV 8 Inkrafttreten

Ausnahmen von Schutzmaßnahmen

Verordnung der Bundesregierung

Nach der aktuellen Fassung → COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 gelten derzeit folgende Ausnahmen vom Infektionsschutzgesetz:

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Abschnitt 4 Inkrafttreten
§ 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung 1 in Kraft. Der Bundesrat
  1. Die Verkündigung erfolgte am 8. Mai 2021.