Passwesen BÖE
Zuständigkeit der Landesverbände
In Österreich wurde die Zuständigkeit für alle Passangelegenheiten den jeweiligen Landesverbänden übertragen. In der Spielordnung des BÖE (Tz. 2.9) findet sich nur allgemeine Hinweise zum Startrecht bzw. Vereinswechsel, die mit den Vorgaben der ISpO identisch sind. Aus den Bestimmungen der Spielordnungen des BÖE und bestimmter Landesverbände ergeben sich nachfolgende Handhabungen für:
Passanträge | Formblätter
Für sämtliche Passangelegenheiten sind die von den jeweiligen Landesverbänden zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In einzelnen Landesverbänden können Spielerpässe und Umschreibungen bei Vereinswechsel auch formlos beantragt werden.
Im Übrigen wird auf die in dem jeweiligen Antrag geforderten Angaben verwiesen.
Die erforderlichen Formulare können von den Internetseiten der Landesverbände heruntergeladen werden. Die Rechnungstellung bezüglich der Passbeantragung bzw. Umschreibung erfolgt gesondert.