Moar

Der Moar

Der Hausmeier

Im Mittelalter wurde der Verwalter eines Gutshofes als „major domus“ oder auch Hausmeier (lateinisch maior: der Verwalter, Verweser und domus: das Haus) bezeichnet. Diesem „Major“ (Oberer, Vorsteher) war es auch vorbehalten, eine Jagdgesellschaft – insbesondere die Treiber und Helfer bei der Treibjagd – anzuführen.

In Anlehnung auf die herausgehobene Stellung eines major domus bzw. Hausmeiers werden der Spielführer beim Eisschiessen „Moar“, und die von ihm geführte Mannschaft „Moarschaft“ bezeichnet. In einigen Gegenden Niederbayerns (um Straubing) wird der Spielführer auch heute noch als „Moarbauer“ betitelt.

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Der „major domus“ im frühen Mittelalter

Im frühen Mittelalter zählte das Amt des Hausmeiers sogar zu den höchsten Ämtern des Hofes. Zunächst oblag den Hausmeiern lediglich die Verwaltung von Haus und Hof, mit Zunahme ihrer Macht wurden Hausmeier dann Leiter der Regierungsgewalt. Auch konnten sie beim Königsgericht anstelle des Königs als Richter fungieren.

Einige der mächtigsten und bekanntesten Hausmeier waren Karl Martell und und dessen Sohn Pippin der Jüngere. Als dieser im Jahre 751 vom Hausmeier zum König (Pippin III., Vater Karls des Großen) aufgestiegen war, wurde das Amt in dieser Form (von ihm selbst) wieder abgeschafft.