Entwicklung der Eisstöcke
Erste Reglementierungen
Wettspiel-Ordnung für das Eisschießen – 1921
Mit der Einführung der ersten überregionalen Meisterschaftswettkämpfe wurden erstmals auch Vorgaben für die zu verwendeten Eisstöcke gemacht. In der → Wettspiel-Ordnung für das Eisschießen im Bayerischen Eislauf-Bezirk aus dem Jahre 1921 heißt es unter Kapitel IV:
Die Eisstöcke müssen eisenbereifte Hartholzstöcke von üblichem Gewichte sein.
Genauere Angaben zu den Abmessungen der Stöcke und was unter dem „üblichen Gewicht“ eines Eisstockes zu verstehen ist, enthält dieses Regelwerk nicht. Weiter heißt es aber, dass die Stöcke jeder spielenden Mannschaft gleiche farbige Bänder am unteren Griffe haben müssen, um sich gegenseitig an den Farben zu unterscheiden. Für jede Mannschaft ist eine andere Farbe zu wählen.
Eis-Wettschieß-Ordnung – 1925
In der → Eis-Wettschieß-Ordnung bzw. der Weitschieß-Ordnung für Einzelwettschießen des Deutschen Eislauf-Verbandes waren dann bereits genauere Vorgaben für den Eisstock enthalten. Diese Vorschriften wurden vermutlich im Jahre 1925 herausgegeben, nach dem das Eisschiessen als eigene Sparte in den Deutschen Eislauf-Verband aufgenommen wurde. In diesen Ordnungen heißt es:
Die Eisstöcke müssen Holzgänger (eisenbereifte Hartholzstöcke) sein. Das heißt, der umgelegte Eisenreif darf das Eis nicht berühren, der Stock darf beim Gleiten über die Eisfläche nur auf seiner Holzfläche laufen.
- Der Eisenreif misst 20 – 30 cm
- Das Gewicht soll 4 – 6 kg, beim Weitschießen nicht mehr als 5 kg betragen.
- Der Durchmesser der unteren breiten Fläche ist mit 23 – 30 cm bestimmt.
Stöcke, die diesen Vorgaben entsprachen, waren bis zur Einführung des Einheits-Eisstockes zu offiziellen Wettkämpfen zugelassen.
Der Einheits-Eisstock – 1933
Im Jahre 1933 wurde vom Deutschen Eislauf-Verband der sog. Einheits-Eisstock eingeführt. Die diesbezüglichen Regelungen fanden auch in der Eis-Wettschieß-Ordnung des Deutschen Reichsbundes für Leibeserziehung von 1935 Niederschlag. Diese Eis-Wettschieß-Ordnung wurde vom Fachamt für Eis- und Rollschuh-Sport im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen im Vorfeld der olympischen Winterspiele 1936 herausgegeben. Der hier beschriebene Eisstock wurde deshalb auch Olympia-Stock genannt.
Vorgaben für den Eisstock:
- Der Eisstock muss Holzgänger (siehe oben) sein.
- Der Eisstock muss ein Holzmaß (Durchmesser der Lauffläche) von 25 – 27 cm betragen.
- Der Eisenreif muss 2,5 cm hoch (darf aber 3,0 cm nicht überschreiten) und 12 – 16 mm stark sein.
Das sich hieraus ergebende Gewicht des Einheits-Stockes beträgt normal 10 – 12 Pfund (5 – 6 kg) und der Durchmesser mit Ring 27 – 30 cm. Der Eisstock muss 10 Pfund (5 kg) schwer sein und darf 12 Pfund (6 kg) nicht überschreiten. Zur Herstellung des Einheitsstockes waren nur Laubholzarten, begrenzt auf Birnbaum, Apfelbaum und Ahorn zugelassen. Die Beschaffenheit des Stieles war jedem Schützen selbst überlassen. Der Stil konnte insgesamt länger oder auch kürzer sein, wie bei „normalen“ Eisstöcken.
Einführung internationaler Regelungen
Nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Eisschießen nach dem 2. Weltkrieg galten zunächst die vor dem Krieg eingeführten Regelungen weiter. Der Einheitsstock war nur für Wettbewerbe im Deutschen Eislauf-Verband bzw. im Deutschen Eissport-Verband vorgeschrieben. Bestrebungen des Steierischen Landesverbandes, den Einheits-Eisstock auch in Österreich einzuführen, scheiterten am Veto der Bundesversammlung der österreichischen Eisschützen. Bei den Europameisterschaften des Jahres 1955 waren die deutschen Eisschützen mit wahren „Wunderstöcken“ angetreten. Vermutungen der Österreicher zufolge waren an den Laufplatten kleine Saugnäpfe angebracht, und die Stöcke daher kaum mehr aus dem Feld zu schießen.
Um derartige Vorkommnisse für die Zukunft auszuschließen, wurde der Einheitsstock aus den Holzarten Birne, Apfel und Ahorn im Jahre 1956 auch vom → Internationalen Eisschieß-Verband eingeführt. Das Präparieren der Lauffläche (Einwachsen, Einsalzen) war aber nach wie vor erlaubt. Die Vorschriften für den Eisstock wurden schließlich in den Internationalen Wettkampfbestimmungen (gültig ab 1959) grundlegend überarbeitet.