Die Sommerlaufsohle
Sommerlaufsohle
Die Sommerlaufsohle ist ein Verbund einer Grundplatte mit einem Sommerlaufsohlenbelag. Die Befestigung der abgestuft laufenden Beläge erfolgt IFI gerecht. Bei dem vorgegebenen Material sind die Härtebreiche (Shore-D-Härten) weitestgehend für die Laufeigenschaften maßgebend. Die zugelassenen Sommerlaufsohlen tragen am Außenrand des Belages die IFI-Registriernummer.
Eine Laufsohle ist zulässig, wenn sie fest mit der Grundplatte verbunden ist, unbeschädigt ist, keine Schrauben fehlen und keine Abriebsbegrenzung zu Vorschein kommt.
- Fehlt bei einer geschraubten Sommerlaufsohle nur eine Schraube, so wird keine Strafe ausgesprochen, falls alle weiteren fest angezogen sind. Eine weitere Benutzung ist aber erst nach Reparatur erlaubt 1.
Sind bei einer geschraubten Sommerlaufsohle aber mehrere Schrauben lose, so sind 2 Spielpunkte in der Endwertung abzuziehen (IER Regel 361).
- Sommerlaufsohlen mit Einrastverbindungen müssen dem Daumendruck bei allen Temperaturen standhalten.
Gedämpfte Sommerlaufsohlen sind nur mit Einwegschrauben erlaubt. Bei Nichteinhaltung sind solche Sommerlaufsohlen nach den Bestimmungen der IER einzuziehen und der IFI-Prüfstelle zu übergeben. 2
- Sommerlaufsohlen dürfen während eines Wettbewerbs nur auf Beton-Estrich mit glatten Spachteln oder einem ausschließlich mit Wasser getränktem feuchten Tuch gereinigt werden. Die Reinigung ist nur zwischen den Spielen und außerhalb des Spielfeldes erlaubt. 3.
Bei Nichtbeachtung der o.g. Festlegung wird die Regel 442f) mit 460a) und 805d) der IER angewendet, d.h. der Versuch ist ungültig und die Mannschaft erhält 2 Spielpunkte Abzug in der Endwertung!
- Sommerlaufsohlen dürfen nur „fachmännisch“ und wie auf Abb. 9 und 10 der IER beschrieben, plan oder Geometrie wie Winterlaufsohlen, abgedreht werden. Sollten Unebenheiten und Rillen vorhanden sein, ist die Sommerlaufsohle nach den Bestimmungen der IER nicht zugelassen. 4
Grundplatte
Die Grundplatte gibt es in Ausführungen für Sommer und Winterlaufsohle. Sie besteht aus von der IFI zugelassenen Werkstoffen (Holz oder Kunststoff). Hölzerne Grundplatten bestehen meist aus Birkenmultiplex. In der Grundplatte ist eine mit G 1″ Innenlinksgewinde 5 versehene Buchse zur Aufnahme des Stieles angebracht.
Hinweis: Eine Abweichung der Ebenflächigkeit der Grundplatten von ≤ 0,4 mm wird toleriert.
Gewicht und Abmessungen
Das Gewicht einer Sommerlaufsohle muss zwischen 0,80 und 1,15 kg betragen. Das Mindestgewicht gilt auch bei abgedrehten oder abgenutzten gebrauchten Sommerlaufsohlen. Für Sommerlaufsohlen der Nr. 11 (hellgrün, 74 – 80 Shore-D) gilt aufgrund der höheren Materialdichte ein Maximalgewicht von 1,20 kg.
Die Abmessungen für Sommerlaufsohlen ergeben sich aus Anhang 9 und 10 zur IER.
Härtebereiche und Farbgebung
Für den Härtebereich (Shore-Härte) der Sommerlaufsohlen gelten folgende Vorgaben:
Sommerlaufsohlen ohne Profil bei 25° C
Nr. | Farbe | Härtebreich | |
10 | weiß | 86 – 92 Shore D */** | |
(auch eingeschlossen von grünem, grauem oder schwarzem Rand) | |||
11 | hellgrün | 74 – 80 Shore D | |
12 | graphitschwarz | 67 – 73 Shore D | |
13.2 | silbergrau | 63 – 66 Shore D | |
13.1 | kieselgrau | 59 – 62 Shore D | |
14.2 | melonengelb | 56 – 58 Shore D | |
14.1 | schwefelgelb | 53 – 55 Shore D | |
15.3 | ultramarinblau | 50 – 52 Shore D | |
15.2 | capriblau | 45 – 48 Shore D | |
15.1 | lichtblau | 43 – 46 Shore D | |
16 | blaulila | 39 – 41 Shore D *** |
Sommerlaufsohlen mit Negativprofil bei 25° C
Nr. | Farbe | Härtebreich | |
9 | leuchtrot | > 78 Shore D * | |
11 | hellgrün | 74 – 80 Shore D | |
12 | graphitschwarz | 67 – 73 Shore D | |
13.2 | silbergrau | 63 – 66 Shore D | |
13.1 | kieselgrau | 59 – 62 Shore D | |
14.2 | melonengelb | 56 – 58 Shore D | |
14.1 | schwefelgelb | 53 – 55 Shore D | |
15.3 | ultramarinblau | 50 – 52 Shore D | |
15.2 | capriblau | 45 – 48 Shore D | |
15.1 | lichtblau | 43 – 46 Shore D | |
16 | blaulila | 39 – 41 Shore D *** |
Alle Sommerlaufsohlen mit Negativprofil müssen ein IFI-Laufsohlensiegel tragen.
* | Sommerlaufsohlen Nr. 10 (weiß, auch Kombilaufsohlen mit grünem, schwarzem oder grauem Rand) dürfen auch auf Natureis und auf Kunsteisanlagen ohne Dach gespielt werden. |
** | Bei holzgestützten Laufsohlen keine Kennzeichnung (Reg.Nr.) |
*** | Die SLS Nr. 16 darf in allen Spielklassen , mit Ausnahme der Schüler- und Jugendspielklasse U14, U16 und U19 verwendet werden und muß ein IFI-Laufsohlensiegel tragen. |
Hinweis: Bei Verwendung einer Sommerlaufsohle ohne vorgeschriebenem IFI-Laufsohlensiegel wird der Mannschaft 1 Spielpunkt nach Regel 804 b abgesogen.
Eine Abweichung der Ebenflächigkeit der Sommerlaufsohlen von ≤ 0,4 mm wird toleriert.
Farbgebung der Sommerlaufsohlen
Bei den Farbbezeichnungen handelt es sich um normierte Farben, die von der RAL gGmbH 6 verwaltet werden.
leuchtrot (RAL 3024), weiß (RAL 9010), hellgrün (RAL 6018), graphitschwarz (RAL 9011), silbergrau (RAL 7001), kieselgrau (RAL 7032), melonengelb (RAL 1028), schwefelgelb (RAL 1016), ultramarinblau (RAL 5002), capriblau (RAL 5019), lichtblau (RAL 5012), blaulila (RAL 4005).
Registrierung und Zulassung
Am Außenrand der Sommerlaufsohle befindet sich die IFI-Registriernummer. Diese beinhalten unter anderem die → Betriebskennziffer des Herstellers und den → Jahreskennbuchstaben (Jahr der Herstellung). Die IFI gibt jährlich zum 1. Oktober eine Liste der zugelassenen Sportgeräte und Sportgeräteteile heraus. Darin sind Zulassungen nach Herstellern und Inhaltsübersichtsnummer der Herstellungsrichtlinien aufgeführt.
- zugelassene Grundplatte
- zugelassene SLS mit glatter Lauffläche
- zugelassene SLS -rot- Negativprofil
- zugelassene SLS mit Negativprofil
Neuzulassungen werden bei Bedarf auf der Web-Site der IFI veröffentlicht.
- gem. Festlegung IFI-A-Seminar 1993 in Schenna. ↩
- gem. Festlegung IFI-A-Seminar 2002 in Pörtschach. ↩
- gem. Festlegung IFI-A-Seminar 2010 in Steinach a. Brenner. ↩
- gem. Festlegung IFI-A-Seminar 2018 in Mölten. ↩
- zylindrisches 1 Zoll Whitworth-Gewinde ↩
- Tochterfirma der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Lieferbedingungen, RAL = Abk. Reichs-Ausschuß für Lieferbedingungen ↩