Passwesen Deutschland

Passwesen DESV

Pass- und Spielerordnung

In Deutschland werden Passangelegenheiten durch den Deutschen Eisstock-Verband geregelt. Zentrales Regelwerk ist die Pass- und Spielerordnung1 (PassO) des DESV.

Alle zur Erteilung und Beendigung einer Spielberechtigung notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen trifft die DESV-Geschäftsstelle 2.

Aus den Bestimmungen der PassO ergeben sich nachfolgende Handhabungen für:

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Passanträge | Formblätter

Für Passbeantragungen, Passverlängerungen und Umschreibungen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Formblätter zu verwenden. Mit dem Kauf dieser Formblätter sind sämtliche Passgebühren, einschließlich aller Nebenkosten (Porto, Verpackung, Passhülle etc.) abgegolten 3.

  • Spielerpass-Antrag für Erwachsene – blau → Muster
    (Erstausstellung, Ersatzpass, Verlängerung)
  • Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot → Muster
  • Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb → Muster
    (Erstausstellung , Ersatzpass, Vereinswechsel)

Die Passanträge sind über die zuständigen Landes-Eissportverbände zu beziehen.

für Bayern:
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
Verkauf von Drucksachen:
Maximilian Mammitzsch
Telefon: 089 15799-215
m.mammitzsch@bev-eissport.de

Die Passanträge werden unverzüglich nach Begleichung der zugesandten Rechnung bzw. bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung noch am selben Tag verschickt.

Anträge auf Aufteilung des Spielrechts („Vereinssplitting“) können kostenlos von der Internetseite des DESV heruntergeladen werden. → Download Antrag auf Aufteilung des Spielrechts

  1. Die Pass- und Spielerordnung (PassO) des DESV ist Bestandteil der Satzung des DESV und kann nur von der Mitgliederversammlung des DESV mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden – siehe § 23 Tz. 1.1.6 und 1.2 DESV-Satzung.
  2. siehe Tz. 2.1.5 PassO
  3. Die Passgebühren ergeben sich aus Artikel 4 der Gebührenordnung des DESV. Die Landesverbände können zusätzliche Veraltungsgebühren erheben.