Antragsverfahren

Passwesen DESV

Neuausstellung eines Spielerpasses

In Deutschland werden Spielerpässe (Spielberechtigungen) auf Antrag vom Deutschen Eisstock-Verband ausgestellt. Antragsteller kann nur ein ordnungsgemäß beim zuständigen Landeseissport-Verband gemeldeter Verein sein. Der Antrag auf Ausstellung eines Spielerpasses für einen Schüler oder Jugendlichen muss vom entsprechenden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

Die Beantragung eines Spielerpasses erfolgt mit dem → entsprechenden Formblatt „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – blau“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“ direkt beim Deutschen Eisstock-Verband und ist ganzjährig möglich.

Die Anschrift ist bereits auf der Rückseite des Pass-Antrages eingedruckt.

Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Postfach 1255
D-82452 Garmisch-Partenkirchen

Neben dem Passantrag sind bei der Erstausstellung eines Spielerpasses keine weiteren Unterlagen erforderlich. Auch ist ein Lichtbild nicht einzusenden.

– nach oben –

Weitere Aufgaben des Vereins

Nach Übersendung des Spielerpasses durch den Verband (regelmäßig innerhalb einer Wochenfrist) ist vom Verein ein Lichtbild des Spielers einzukleben und abzustempeln 1. Der Spielerpass ist zudem von einem Vertreter des Vereins (Vorstand oder Abteilungsleiter) und vom Spieler selbst zu unterschreiben. Sobald ein Lichtbild im Laufe der Zeit nicht mehr dem tatsächlichen Aussehen des Spielers entspricht, ist dieses durch ein aktuelles Lichtbild zu ersetzten und neuerlich abzustempeln.

– nach oben –

Passverlängerung

Die Gültigkeit eines Spielerpasses beträgt regelmäßig 10 Jahre. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt die Spielberechtigung. Nach Erlöschen einer Spielberechtigung gem. Artikel 2.1.2 der Pass- und Spielerordnung (z.B. bei Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Spielerpasses) ist zum Erwerb einer neuen Spielberechtigung unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – blau“ ein neuer Spielerpass zu beantragen.

Dem Antrag ist der zu ersetzende Spielerpass 2 beizulegen. Analog der Erstausstellung ist ein Lichtbild nicht einzureichen.

– nach oben –

Verlust des Spielerpasses

Der Verlust eines Spielerpasses ist unverzüglich der DESV-Passstelle anzuzeigen. Die Beantragung eines Ersatzpasses erfolgt analog der Passausstellung bei Ablauf der Gültigkeit unter Verwendung des entsprechenden Formblattes „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – blau“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“.

Dem Antrag ist anstelle des zu ersetzenden Spielerpasses eine vom Verein und vom Spieler unterzeichnete, formlose Verlusterklärung beizufügen.

→ Muster einer Verlusterklärung

Sollte ein verloren gegangener Spielerpass wieder aufgefunden werden, ist dieser unverzüglich dem DESV zur Entwertung zu übersenden.

  1. Beim Abstempeln des Lichtbildes muss sich ein Teil des Stempelabdruckes über das Lichtbild erstrecken.
  2. Erforderlich im Hinblick auf die Übertragung von Meisterschaftsteilnahmen in der laufenden Spielzeit.