Vereinssplitting
Teilung des Spielrechts
Im Bereich des DESV ist es seit 1. Oktober 2018 möglich, das Spielrecht in verschiedenen Spielklassen vom Stammverein 1 auf einen Spielklassenverein 2 zu übertragen. Dabei kann für jede Spielklasse ein anderer Spielklassenverein gewählt werden – siehe hierzu Artikel 8 PassO. Die Mitgliedschaft im Spielklassenverein lt. DESV nicht zwingend erforderlich 3.
In der Spielklasse „Herren“ ist eine Aufteilung des Spielrechts derzeit nicht 4 möglich. Ebenso ist eine Spielrechtsaufteilung im Weitenwettbewerb nicht erlaubt.
Aus der nachfolgenden Übersicht ist die Spielberechtigung im Stammverein dargestellt. Für die farbig hinterlegten Spielklassen kann ein anderer Spielklassenverein gewählt werden.
Spielklasse | Spielberechtigung |
Herren | Herren, Mixed, ggf. Senioren Ü50 |
Damen | Damen, Mixed, ggf. Seniorinnen Ü50 |
Junioren U23 | Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Jugend U19 | Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Jugend U16 | Jugend U16, Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Schüler U14 | Schüler U14, Jugend U16, Jugend U19 |
Die Seniorenklasse Ü50 wird der Spielklasse Damen bzw. Herren zugeordnet.
Spielrechtsübertragungen gelten jeweils nur für eine Sommer- (01.04. – 30.09.) oder eine Wintersaison (01.10. – 30.03.). Nach Ablauf ist ggf. ein neuer Antrag auf Spielrechtsübertragung zu stellen.
Verfahren
Die Spielrechtsübertragung ist mit dem dafür vorgesehenen Antrag ✓, der kostenlos von der Webseite des DESV heruntergeladen werden kann, beim DESV zu beantragen. Dabei ist für jede zulässige Spielklasse der gewünschte Spielrechtsverein ✓ einzutragen. Wird für eine Spielklasse kein Spielklassenverein eingetragen, so gilt hier Spielrecht für den Stammverein. Der Stammverein und der jeweilige Spielklassenverein haben der Spielrechtsübertragung durch entsprechenden Vermerk ✓ im Antrag zuzustimmen. Mit dem Antrag ist auch der aktuell gültige Spielerpass ✓ bei der DESV-Passstelle einzureichen.
„Grüne Spielrechtskarte“
Die DESV-Passstelle vermerkt im Spielerpass (Feld Meisterschaftsteilnahmen) die Genehmigung der Spielrechtsaufteilung und stellt eine „grüne“ Spielerkarte mit den entsprechenden Eintragungen über das übertragene Spielrecht aus. Diese Spielerkarte ist dem Spielerpass immer beigelegt sein, da ansonsten der Spielerpass als ungültiger Spielerpass angesehen wird und entsprechende Strafen 5 zur Anwendung kommen.
Für die Ausstellung der Spielrechtskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung 6 erhoben.
Die DESV-Passstelle stellt dem Stammverein eine Gebührenrechnung und übersendet dem Stammverein nach Zahlungseingang Spielerkarte und Spielrechtskarte.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt das auf die Spielrechtsverein übertragene Spielrecht. Die Spielrechtskarte ist an den DESV zurückzugeben. Bei Fortführung des Spielrechtsübertragung ist ein erneuter gebührenpflichtiger Antrag zu stellen.
Antragsfristen
Für die Beantragung der Spielrechtsaufteilung gelten die Fristen gem. Artikel 6.2 mit 6.4 PassO (Passumschreibungen für den Sommer- bzw. Winterspielbetrieb) und Artikel 7.2 PassO (Wohnsitzwechsel) sinngemäß 7.
- Verein, auf den der Spielerpass ausgestellt wurde. ↩
- Verein, auf den das Spielrecht übertragen werden soll. ↩
- Bei Spielern, die über ihren Stammverein Versicherungsschutz in der Sportversicherung des BLSV versichert sind, gilt Versicherungsschutz lt. BEV auch bei Spielrechtsübertragung. Ob insoweit Versicherungsschutz auch in anderen Landessportverbänden gewährleistet ist, wäre zu prüfen ↩
- Diese Einschränkung kann mit Beschluss des DESV-Verbandsausschusses aufgehoben werden. ↩
- Der Einsatz eines Spielers mit ungültigem Spielerpass zieht zwangsläufig eine Disqualifikation nach sich. Die Nichtvorlage der grünen Spielrechtskarte sollte aber sinnvollerweise als nicht vorgelegter Spielerpasses gewertet und analog § 124 ISpO mit Bußgeld belegt werden. Auf eine Disqualifikation sollte verzichtet werden, wenn durch Nachreichung der Spielrechtskarte zeitnah entsprechendes Spielrecht nachgewiesen wird. ↩
- Die Gebühren betragen lt. DESV bei Anträgen für Erwachsene 20,00 € und bei Jugendlichen 2,00 €. Laut Gebührenordnung beträgt die Gebühr bei Antragen für Jugendliche aber 7,00 €. ↩
- Die Spielrechtsaufteilung kann demnach nur zu den allgemeinen Wechselfristen und bei Jugendlichen auch 5 Wochen nach einem erfolgten Wechsel des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Eine Ausweitung der Beantragung der Spielrechtsaufteilung auf Sonderfälle des sofortigen Vereinswechsel gem. Artikel 7.3 PassO (Inaktivität des Spielers) und Artikel 7.4 bzw. 7.5 PassO (Inaktivität des Vereins) wäre sinnvoll. ↩