Entwicklung der Sommerlaufsohlen

Entwicklung der Eisstöcke

Sommerlaufsohlen nach IER

Bisherige Zulassungen

Gemäß den ab 1980 geltenden Internationalen Eisstock-Regeln waren zunächst alle → Sommerlaufsohlen mit Negativprofil, die nach den Internationalen Wettkampf-Bestimmungen zugelassen waren, erlaubt.

Grundplatte und Gewindebuchse

Die Sommerlaufsohle ist der Verbund einer Grundplatte mit einem Sommerlaufsohlenbelag.

Die Grundplatte besteht aus mehrfach verleimten Sperrholz, aus armiertem Kunststoff oder anderen, von der IFE zugelassenen Werkstoffen. In der Grundplatte ist eine mit R1″-Innengewinde 1 versehene Buchse zur Aufnahme des Stiels angebracht. Die Laufsohlenbuchse stellte das Gegenstück zur → Gewindebuchse des Stieles dar. Bis 30.09.1997 waren sowohl Rechs- als auch Linksgewinde zulässig. Um bei Laufsohlen mit Belägen mit geringer Materialdichte (Nr. 15) ein höheres Gesamtgewicht zu erreichen, wurden neben normalen Buchsen zum Teil auch dickwandige Innengewindebuchsen aus Messing eingesetzt.

Seit 1. Oktober 1997 (5. Auflage der IER) dürfen bei neuen Sommerlaufsohlen nur noch G1″-Innenlinksgewinde anstelle von R1″-Innenlinksgewinde verbaut werden. Die Verschraubung von R-Gewinden (konisch) und G-Gewinden (zylindrisch) war in der Regel aber problemlos möglich. Ebenso sind seither Rechtsgewinde bei Stielen und Laufsohlen nicht mehr zulässig.

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Die gelbe Sommerlaufsohle Nr. 15

Als in den 1980er Jahren mehr und mehr Spieler von den Herstellern immer „langsameres“ Plattenmaterial forderten, wurden – um den Wünschen nachzukommen – vielfach gelbe Sommerlaufsohlen mit Negativprofil manipuliert. Die meisten Hersteller hatten das Polyethylen der Laufsohlen copolymerisiert 2, so dass sehr große Reibungswerte entstehen konnten. Derartige Laufsohlen waren bei hohen Temperaturen zum Teil nicht mehr spielbar und wurden von den Spielern zum Teil während des Wettkampfes bis zu ihrem Einsatz in Kühlboxen gelagert.

Nachdem die Manipulationen von der Technischen Prüfstelle Gendorf aufgedeckt wurden, wurden ab März 1985 sämtliche gelben Laufsohlen Nr. 15 mit Negativprofil verboten.

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Verbot sämtlicher Sommerlaufsohlen mit Negativprofil

Die vorhandenen Sommerlaufsohlen mit Negativprofil Nr. 10 bis Nr. 14 durften zunächst ohne Auslauffrist weiter verwendet werden, solange sie den Vorschriften entsprachen und nicht auf den Schrauben liefen. Ab 01.05.1989 wurden schließlich sämtliche Sommerlaufsohlen mit Negativprofil mit einem Herstellungsverbot belegt, der Restpostenverkauf 3 war aber noch erlaubt, bis ab Oktober 2004 letztendlich sämtliche alten Sommerlaufsohlen mit Negativprofil verboten wurden.

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Einführung glatter Sommerlaufsohlen

Ab 15.03.1985 wurden neue Sommerlaufsohlen eingeführt. Diese Sommerlaufsohlen mussten im Neuzustand eine ebene, plane Lauffläche haben. Abweichungen waren nur erlaubt, wenn diese durch gebrauchsbedingte Abnutzungen entstanden waren. Um neuerlichen Manipulationen vorzubeugen, wurden die Hersteller verpflichtet, das Polyethylen für die Laufsohlenbeläge von ein und derselben Zulieferfirma zu beziehen.

Insgesamt waren 6 abgestuft laufende Sohlen zugelassen, die in der Farbgebung den Winterlaufsohlen angepasst waren. Für Sommerlaufsohlen mit glatter Lauffläche galten ab 1985 folgende Härtebereiche bei 25ºC.

Nr. 10 weiß 86 – 92 Shore D
Nr. 11 grün 74 – 80 Shore D
Nr. 12 schwarz 67 – 73 Shore D
Nr. 13 grau 59 – 66 Shore D
Nr. 14 gelb 50 – 58 Shore D
Nr. 15 blau 44 – 52 Shore D

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Abriebsbegrenzung und Dämpfungseinlage

Sommerlaufsohlenbeläge müssen im Neuzustand eine Dicke von 11 – 12 mm aufweisen und dürfen gebrauchsbedingt bis auf eine Dicke von 3 mm abgerieben werden. Zu Kontrolle der Mindestdicke sind deshalb in den Laufsohlenbelag Hohlräume (Abriebbegrenzungen) eingearbeitet. Bei von oben verschraubten Laufsohlenbelägen können die Abriebsbegrenzungen auch mit eingelegten Schraubenmuttern dargestellt werden.

Die Laufsohlenbeläge müssen mit der Grundplatte fest verbunden sein. Die Verbindung erfolgt durch Verschraubung von oben oder unten, Verklebung, Einrastverbindung oder direktes Aufspritzen des Belages. Zwischen Grundplatte und Laufsohlenbelag ist eine aus Gummiringen oder einer ganz flächigen Gummieinlage bestehende Dämpfungseinlage erlaubt. Bei Verwendung einer Dämpfungseinlage ist aber zwingend eine unlösbare Verschraubung oder eine dauerhafte feste Verbindung von Grundplatte und Laufsohlenbelag vorgeschrieben.

Anordnung von Dämpfungsringen

Nach den Festlegungen der Schiedsrichter-A-Seminares von 2020 4 sind Einwegschrauben nicht mehr vorgeschrieben, da diese in Mindermenge nicht oder nur schwer zu beschaffen sind. Seither ist auch die Befestigung mit Kreuzschlitz und Torx-Schrauben wieder erlaubt.

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Der Plattenrand

Sommerlaufsohlen waren mit gestütztem, ungestütztem und hochgezogenem Rand zulässig. Ein gestützter Rand war nur noch bei alten Sommerlaufsohlen mit Negativprofil (zugelassen bis September 2004) und bei Sommerlaufsohlen mit der Nr. 10 (weiß) erlaubt. Ausführungen mit ungestütztem Rand wurden ab Oktober 2001 als stoffschlüssig und Ausführungen mit hochgezogenem Rand als kraftschlüssig bezeichnet.

  • gestützter Rand – nur zulässig bei Negativprofil alter Bauart (zulässig bis 30.09.2004)
  • ungestützter Rand – ab 1.10.2001: stoffschlüssige Ausführung
  • hochgezogener Rand – ab 1.10.2001: kraftschlüssige Ausführung
gestützter Rand ungestützter Rand hochgezogener Rand

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Anpassungen ab Oktober 1997

Die Härteabstufungen bei den Sommerlaufsohlen wurden nach und nach verfeinert. Seit Oktober 1997 gelten nachfolgende Härtebereiche bei 25ºC.

Nr. 10 weiß 86 – 92 Shore D
(seit 1997 auch mit grünem, grauem oder schwarzem Rand)
Nr. 11 hellgrün 74 – 80 Shore D
Nr. 12 schwarz 67 – 73 Shore D
(ab 2006 graphitschwarz)
Nr. 13.2 silbergrau 63 – 66 Shore D
Nr. 13.1 kieselgrau 59 – 62 Shore D
Nr. 14.2 melonengelb 56 – 58 Shore D
Nr. 14.1 schwefelgelb 53 – 55 Shore D
Nr. 15.3 ultramarinblau 50 – 52 Shore D
Nr. 15.2 capriblau 45 – 48 Shore D
Nr. 15.1 lichtblau 43 – 46 Shore D

Sommerlaufsohlen Nr. 10 (weiß, seit 1997 auch Kombilaufsohlen mit grünem, schwarzem oder grauem Rand) dürfen auch auf Natureis und auf Kunsteisanlagen ohne Dach gespielt werden.

schnell ↔ langsam

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Laufsohlengeometrie und Gewicht

Seit 1.10.1997 darf die Geometrie der Sommerlaufsohlen an die Geometrie der Winterlaufsohlen angepasst werden – Durchmesser der Lauffläche 120 – 145 mm, Anstellwinkel 1 – 2º. Das Aufrauen der Lauffläche ist aber ebenso verboten wie das Reinigen derselben mit aufrauender Wirkung mit Schleifpapier oder Stahlbürste.

Das Gesamtgewicht einer Sommerlaufsohle muss zwischen 0,85 und 1,15 kg 5 liegen. Gebrauchte Sommerlaufsohlen mussten ab 01.10.2006 nur noch ein Mindestgewicht von 0,80 kg aufweisen. Ab 01.10.2010 wurde das Mindestgewicht für Sommerlaufsohlen generell auf 0.80 kg abgesenkt. Eine Laufsohle ist gültig, wenn unbeschädigt ist und keine Abriebbegrenzung zum Vorschein kommt.

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Einführung neuer Profilplatten

Nach dem Auslaufen aller alten Sommerlaufsohlen mit Negativprofil zum 30.09.2004 waren – mit Ausnahme der Laufsohle Nr. 10 – keine für Damen und Jugendspieler leicht zu spielenden Sommerlaufsohlen mehr vorhanden. Ab Juli 2004 wurde deshalb eine rote Sommerlaufsohle mit neu entwickeltem Negativprofil 6 zugelassen.

Nr. 9 leuchtrot > 78 Shore D

rote Sommerlaufsohle mit Wabenprofil

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Seit Juli 2008 dürfen Laufsohlen sämtlicher Härtegrade mit Ausnahme der Nr. 10 (weiß) in der Ausführung mit Negativprofil (Wabenplatte) gespielt werden. Die „Wabenplatten“ müssen jedoch ein mit Gebühren 7 belastetes Laufsohlensiegel tragen. Bei Sommerlaufsohlen Nr. 9 (leuchtrot) gilt dies erst ab 01.10.2012 (Jahreskennbuchstabe „g“; Herstellungsjahr 2012-14).

Laufsohlensiegel der IFI

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Ebenflächigkeit der Grundplatte

Bis 2009 waren Grundplatten in ihrer Ebenflächigkeit ohne Toleranz angegeben. Laut Festlelgungen des Schiedsrichter A-Seminars 2009 in Garmisch-Partenkirchen werden ab 2009 Abweichungen der genannten Ebenflächigkeit nur noch mit ≤ 0,4 mm toleriert.

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Blaulia Sommerlaufsohle Nr. 16

Aufgrund der unterschiedlichen Laufeigenschaften auf den verschiedenen Sommersportböden verlangten die Eisschützen nach einer langsameren Laufsohle. Auf dem IFI-Kongresses 2014 in Innsbruck wurde schließlich die Einführung einer zusätzlichen Laufsohle mit Negativprofil (Wabenplatte) ab 1. April 2014 beschlossen.

Nr. 16 blaulila 39 – 41 Shore D

blaulila Laufsohle mit Wabenprofil

Die blaulila Laufsohle durfte zunächst nur bei Herrenturnieren verwendet werden, wenn dies in der Ausschreibung zu dem jeweiligen Wettbewerb gestattet war. Diese Formulierung wurde von Verbänden unterschiedlich umgesetzt und so kam es verschiedentlich zu Irritationen bezüglich der Zulässigkeit 8. Zwischenzeitlich wurde die Zulassung in den jeweiligen Spielordnungen 9 geregelt, und die Laufsohle darf in allen Spielklassen, mit Ausnahme der Jugendspielklassen (U14, U16 und U19) gespielt werden.

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Seit 01.10.1997 war ein Anpassen der Laufsohlen an die Geometrie der Winterlaufsohlen erlaubt und Sommerlaufsohlen durften entsprechend abgedreht werden. Das Abdrehen erfolgte aber nicht nur zur Anpassung der Geometrie sondern auch zur Tieferlegung des Schwerpunktes und des Schlagpunktes 10 In der Regel wurden diese Veränderungen aber nur an planen Laufsohlen vorgenommen. Da aber blaulla Sommerlaufsohlen nur mit Negativprofil zugelassen waren, wurden auch blaulia Sommerlaufsohlen Nr. 16 mit Wabenprofil so weit abgedreht, bis das Profil vollständig verschwunden war und de facto eine glatte Laufsohle entstanden war.

blaulila Wabenplatte – abgedreht

Ab 01.04.2018 wurde deshalb die Laufsohle Nr. 16 (blaulila: 39 – 41 Shore D) auch als glatte Ausführung zugelassen. Diese Laufsohle muss (auch in der glatten Ausführung) das Laufsohlensiegel der IFI tragen.

  1. Bei einem R1″ Gewinde handelt es sich um ein konisches Zoll-Gewinde (Whitworth-Rohrgewinde).
  2. Bei der Copolymerisation werden verschiedene Kunststoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften in einem einzigen Kunststoff vereint. Copolymere bestehen also nicht nur aus einer Art von Kunststoff, sondern aus zwei oder sogar mehreren. Die Copolymerisation bietet so die Möglichkeit, die Eigenschaften von Kunststoffen zu beeinflussen.
  3. Der Restpostenverkauf entwickelte sich zu einem regen Markt, der auch Nachproduktionen vermuten ließ. Die Firma EBRA wurde diesbezüglich im Jahre 1999 von der IFE mit einer Vertragsstrafe belegt: Alle ab Oktober 2000 erworbenen Sommerlaufsohlen mit Negativprofil wurden von der IFE verboten und mussten gegen Erstattung des Verkaufspreises von der Verkaufsfirma zurückgenommen werden.
  4. abgesagt wegen Corona-Pandemie, genehmigt am 12./13.12.2020
  5. Für Sommerlaufsohlen Nr. 11 (hellgrün) gilt aufgrund der höheren Dichte des Materials des Laufsohlenbelages ein Höchstgewicht von 1,2 kg.
  6. Die Neuanordnung der Profilierung war erforderlich geworden, da aus Gründen des Gebrauchsmusterschutzes (Patent) bei Übernahme der vormaligen Strukturierung die Belegung mit einem gebührenpflichtigen Plattensiegel (ab 2008) nicht möglich gewesen wäre.
  7. Die IFI erhält derzeit pro verkaufter Wabenplatte einen Betrag von 5,00 €.
  8. Generelles Verbot mit Möglichkeit einer Sondererlaubnis (entsprechend IFI) oder auch Generalerlaubnis durch den Verband mit der Möglichkeit eines Ausschlusses.
  9. Die blaulia Laufsohle ist bei allen Wettbewerben des DESV erlaubt. Im Bereich des BEV ist diese Laufsohle bei allen Wettbewerben auf BEV-Ebene zugelassen. Bei Vereinsturnieren bleibt es dem Veranstalter überlassen, ob er die Sommerlaufsohle Nr. 16 zulässt oder nicht. Er muss jedoch in der Ausschreibung darauf hinweisen – siehe BEV-Spielordnung Tz. 6.5.1 – einschl. Änderung durch das Präsidium vom 26.04.2014.
  10. Von den Herstellern wurde das Abdrehen befürwortet und sogar angeboten, da hierdurch die Lebensdauer einer Laufsohle (Dicke des Laufsohlenbelages im Neuzustand 11 – 12 mm, Mindestdicke im Gebrauchszustand 3 mm) erheblich vermindert wurde.