Spielerwechsel Vor- Rückrunde

Der TSV Peiting spielte in der Wintersaison 2019/20 mit zwei Mannschaften in der Bundesliga Süd. Der erste Wettbewerbstag fand am 30.11.2019 in Peiting (WBL DESV-Regionenobmann Süd Alois Bosl; SR Helmut Thöbert u. Hans-Peter Welte) statt, der zweite am 12. Januar 2020 in Waldkirchen (WBL Alois Bosl; SR Martin Ortner, KSO 107 u. Robert Goldschmidt).

Laut Informationen von Spielern anderer Mannschaften hat der TSV Peiting vom ersten zum zweiten Spieltag Spielerwechsel vorgenommen. Aus den Pressemitteilungen des TSV Peiting geht hervor, daß der Spieler Daniel Steber am ersten Wettbewerbstag bei Peiting II gespielt hat, und am zweiten Wettbewerbstag bei Peiting I. Bei dem Spieler Thomas Baumgartner verhält es sich genau umgekehrt. Ob Baumgartner am zweiten Wettbewerbstag eingesetzt wurde und ob der Spieler in die Startkarte eingetragen war, kann dahingestellt bleiben, da der Peiting II ohnehin abgestiegen ist.

Nach Tz. 3.4 der hier geltenden Spielordnung des BEV gilt:

Muss eine Meisterschaft abgebrochen und kann sie am gleichen Wochenende nicht beendet werden, können bei der Fortsetzung zu einem neuen Termin max. 5 neue Spieler eingesetzt werden, die spielberechtigt sind. Der Einsatz von Spielern einer weiteren Mannschaft eines Vereins, die bei der gleichen Meisterschaft vor dem Abbruch startete, ist in einer anderen Mannschaft nicht erlaubt.

Die Unterbrechung einer Meisterschaft (Verteilung aus zwei Wettbewerbstage) ist hier dem Abbruch gleichzusetzen. Durch diese Regelung soll verhindert werden, daß ein oder mehrere Spieler in der selben Wettbewerbsrunde mehrmals gegen den gleichen Gegner antreten. Tz. 3.5 ist hier nicht einschlägig, da Meisterschaften die in Mehrfachrunden ausgetragen werden von Meisterschaften in Einfachrunde an verschiedenen Wettbewerbstagen zu unterscheiden sind.

Schlußfolgerung: Für den Fall, daß der Spieler Daniel Steber am ersten Wettbewerbstag ausweislich der Startkarte Spieler des TSV Peiting II und am zweiten Wettbewerbstag Spieler des TSV Peiting I war (ggf. nachträgliche Eintragung durch Schiedsrichter), wäre durch den Schiedsrichter bzw. Wettbewerbsleiter zwingend eine Disqualifikation der Mannschaft TSV Peiting I gemäß Tz. 3.6 BaySpO veranlasst gewesen.

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