Vereinswechsels Sonderfälle

Passwesen im DESV

Sonderfälle des Vereinswechsels

Vereinswechsels bei Vereinsauflösung

Spieler aufgelöster Vereine bzw. aufgelöster Eisstockabteilungen von Gemischtvereinen können nach der Auflösung und Bekanntgabe an den LEV und dem DESV jederzeit einen Passumschreibungsantrag stellen und sofort für einen anderen Verein spielberechtigt werden. Gleiches gilt für Vereinsauflösung zum Zwecke des Zusammenschlusses mit einem anderen Verein (Vereinsfusion).

Die Passumschreibung ist zu beantragen mit dem Formblatt „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“. Auf der Rückseite des Antrages ist der Sonderfall entsprechen anzukreuzen . Dem Antrag beizufügen ist eine Kopie des Protokolls über die Vereinsauflösung oder eine Bestätigung des Hauptvereins über die Auflösung der Eisstockabteilung. Ebenso ist der bisherige Spielerpass mit Zustimmungsvermerk zum Vereinswechsel zu übersenden. Bei aufgelösten Vereinen ist die Freigabebestätigung durch den bisherigen Verein ist nicht erforderlich.

Anträge auf sofortige Passumschreibung nach Vereinsauflösung, Spartenauflösung oder Vereinsfusion sind der Passstelle des DESV zu übersenden.

Die Einholung einer Zustimmung von Amts wegen entfällt .

Nach einer Frist von 12 Monaten werden von der DESV-Geschäftsstelle alle Daten eines ausgeschiedenen Vereins und seiner Spieler gelöscht. Ein „Vereinswechsel“ ist dann nicht mehr möglich. Um Spielberechtigung für einen neuen Verein zu erhalten, ist deshalb die → Erstausstellung eines Spielerpasses zu beantragen.

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Inaktivität des Vereins

Spieler eines Vereins, der in der laufenden Saison keine Teilnehmer zu Verbands- oder Vereinswettbewerben meldet, können sofort für einen anderen Verein spielberechtigt werden.

Die Passumschreibung ist zu beantragen mit dem Formblatt „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“. Auf der → Rückseite des Antrages ist der Sonderfall entsprechend anzukreuzen und die Zustimmung zum Vereinswechsel von Amts wegen zu beantragen.

Mit dem Antrag ist der bisherige Spielerpass zu übersenden. Ob in diesem Fall die Zustimmung zum Vereinswechsel ? des abgebenden Vereins erforderlich ist, geht aus das PassO nicht hervor. Im Zweifel sollten entsprechende Eintragungen im Spielerpass vorgenommen werden.

Anträge auf sofortige Passumschreibung wegen Inaktivität des Vereins sind zur Einholung einer Zustimmung zum Vereinswechsel von Amts wegen dem zuständigen Landesobmann zu übersenden.

Meldet der Verein wieder Teilnehmer zu Wettbewerben, so kann der abgewanderte Spieler innerhalb von zwei Jahren nach seinem Wechsel wieder zu seinem alten Verein zurückkehren und sofort spielberechtigt werden. Die Antragstellung erfolgt analog zum → Vereinswechsel mit Zustimmung des abgebenden Vereins.

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Inaktivität des Spielers

Gemäß ISpO ist bei Nachweis einer zwölfmonatigen Inaktivität des Spielers bei Meisterschaften und IFI-Wettbewerben ein sofortiger Vereinswechsel möglich. Für den Bereich des DESV gilt für diesen Fall des Vereinswechsels eine Inaktivität von 24 Monaten vor Eingang des Umschreibungsantrages bei

  • Verbands- und
  • Vereinswettbewerben.

Den Nachweis der Inaktivität hat der aufnehmende Verein zu führen 1.

Die Passumschreibung ist zu beantragen mit dem Formblatt „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“. Auf der Rückseite des Antrages ist der Sonderfall entsprechend anzukreuzen . Dem Antrag beizufügen ist der bisherige Spielerpass mit Zustimmungsvermerk zum Vereinswechsel, sowie eine Bestätigung des abgebenden Vereins über die Inaktivität des Spielers.

Anträge auf sofortige auf Passumschreibung wegen Inaktivität des Spielers sind der Passstelle des DESV zu übersenden.

Die Einholung einer Zustimmung von Amts wegen entfällt .

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Inaktivität im Damen- und Jugendspielbetrieb

Nachwuchsspieler (unter 18 Jahren) und Damen können sofort für einen anderen Verein spielberechtigt werden, wenn ein Einsatz im bisherigen Verein in einer seinem Alter entsprechenden Nachwuchsmannschaft mangels Jugendspielbetrieb nicht möglich ist oder kein Damenspielbetrieb besteht.

Die Passumschreibung ist zu beantragen mit dem Formblatt „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot“ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“. Auf der → Rückseite des Antrages ist der Sonderfall entsprechend anzukreuzen und die Zustimmung zum Vereinswechsel von Amts wegen zu beantragen.

Mit dem Antrag ist der bisherige Spielerpass zu übersenden. Ob in diesem Fall die Zustimmung zum Vereinswechsel ? des abgebenden Vereins erforderlich ist, geht aus das PassO nicht hervor. Im Zweifel sollten entsprechende Eintragungen im Spielerpass vorgenommen werden.

Anträge auf sofortige Passumschreibung wegen Inaktivität des Vereins im Damen- oder Jugendspielbetrieb sind zur Einholung der Zustimmung zum Vereinswechsel von Amts wegen dem zuständigen Landesobmann zu übersenden.
  1. Der Nachweis der Inaktivität kann geführt werden durch die Eintragungen der Meisterschaftsteilnahmen im Spielerpass und (insbesondere bei Vereinswettbewerben) durch schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins.