Entwicklung der Stockkörper

Entwicklung der Eisstöcke

Weiterentwicklung der Stockkörper

Stockkörper nach IER

Ab 1. Oktober 1980 waren zwei Stockkörperkonstruktionen zugelassen:

  • Stockkörper bestehend aus Stahlring, Zwischenplatte und eingepresster Kunststoffhaube aus Polyamid
  • Stockkörper mit Stahlring, Zwischenplatte und eingeschäumter Haube 1.

Diese drei Teile des Stockkörpers müssen fest (kraftschlüssig) miteinander verbunden sein.

Stockkörper mit Versteifungsrippen waren seit 01.10.1980 nicht mehr zugelassen.

Bei Stockkörpern mit eingepresster Kunststoffhaube musste die Zwischenplatte zur Kontrolle des Hohlraumes Kontrollbohrungen (meist 5) aufweisen. Stockkörper mit eingeschäumter Haube hatten keine Hohlräume und mussten deshalb auch keine Kontrollbohrungen in der Zwischenplatte haben.

Der Stockkörper musste folgende Abmessungen haben:

  • Außendurchmesser Stahlring:
    274,6 – 277,0 mm
  • Innendurchmesser Stahlring:
    249,7 – 251,1 mm
  • Höhe des Stahlringes:
    28,0 – 29,0 mm
  • Höhe des Stockkörpers:
    84,0 – 88,0 mm
  • Bohrung zur Stielaufnahme:
    Ø 34,2 – 34,6 mm
  • Einlasstiefe 2:
    12 – 13 mm


Gewichte eines Stockkörpers: 3,50 kg – 4,10 kg.

Ab 01.10.1992 wurden Stockkörper mit einem Gewicht von mehr als 3,90 kg jedoch verboten.

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Die Bauteile eines Eisstockes sind grundsätzlich (Ausnahme herstellerspezifische Formgebung) identisch. Für Gewichtsunterschiede des Stockes sind ausschließlich unterschiedliche Massen der Stahlringe verantwortlich.

Nach der separaten Fertigung der Stockkörperteile wurden die Stockhaube und die Zwischenplatte auf minus 150ºC abgekühlt und in den auf über 100ºC erhitzten Stahlring eingepresst. Durch die anschließende thermische Angleichung entstand eine feste, unter Spannung stehende Verbindung der einzelnen Teile.

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Zulassung des IFE-Stockes

Ab Oktober 1988 wurde auch der sog. „IFE-Stock“ zum Spielbetrieb zugelassen. Dieser Stock hatte einen etwas niedrigeren Stahlring (26,7 – 27,7 mm) und anstelle der Zwischenplatte eine fest mit dem Ring verbundene Ringplatte aus Edelstahl. Ab 1997 wurde diese Konstruktion durch einen Stockkörper mit unter hoher Vorspannung einpressten Stahlstegen ersetzt. Der IFE-Stock besitzt bauartbedingt vollkommen andere physikalische Eigenschaften. Er ist aus lizenzrechtlichen Gründen aber weiterhin zugelassen.

IFE-Stock der → Fa. Xaver Zembrod, XZ-Radial-VG

Hintergrund des Einführung des IFE-Stockes: Schon kurz nach der Einführung der neuen Richtlinien für IFE-gerechte Herstellung von Eisstockkörpern im Jahre 1980 versuchten verschiedene Stockhersteller einen neuen „Moarstock“ zu schaffen und nahmen Änderungen im Stockkörperinneren vor. Inwieweit es sich dabei um „Schlampereien“ bei der Stockherstellung oder um gezielte Eingriffe 3 gehandelt hat, war meist nicht festzustellen. Die Technische Prüfstelle der IFE entwickelte daraufhin einen praktisch manipulationssicheren Ganzmetallstock in den Gewichtsklassen 3,6 und 3,8 kg. Letztendlich einigte man sich aber in einem Herstellergespräch darauf, die bisherigen Konstruktionen beizubehalten. Die Einführung des beinahe unverwüstlichen Einheitsstockes hätte womöglich den Ruin der Stockhersteller bedeutet. In der Folge wurden die Herstellungsrichtlinien und Materialvorgaben (Zwischenplatten aus Hartkunststoffen) für Stockkörperteile verschärft und Typenklassen (Gewichtsklassen) eingeführt. Der damalige Vorsitzende der Technischen Kommission der IFE, Werner Lanziner (ITA) hatte für diesen Stock aber bereits die Zulassung erteilt. Zur Abwendung von eventuellen Schadensersatzansprüchen ist deshalb auch diese Stockkörperkonstruktion weiterhin erlaubt, spielt aber im Turniersport so gut wie keine Rolle.

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Schülerstockkörper

Im Oktober 1988 wurde der Schülerstockkörper eingeführt, der nur in Schüler-Wettbewerben gespielt werden durfte. Dieser Stockkörper hatte im Vergleich mit dem herkömmlichen Stockkörper eine schwächere Zwischenplatte (ebenfalls noch mit Kontrollbohrungen) und mit 271,5 cm einen etwas kleineren Außendurchmesser des Stahlringes. Das Gewicht durfte zwischen 2,7 kg und 2,9 kg betragen.

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Gewichtsklassen der Stockkörper

Ab 1. Oktober 1993 teilte man die Stockkörper in nachfolgende Gewichtsklassen ein:

  • Typ E 4 (elementar, lat: winzig):
    2,73 – 2,78 kg
  • Typ P (parvus, lat.: klein):
    3,50 – 3,53 kg
  • Typ L (leicht):
    3,70 – 3,73 kg
  • Typ M (mittel):
    3,80 – 3,83 kg
  • Typ S (schwer):
    3,88 – 3,91 kg

Für die Gewichtsunterschiede der Stockkörper-Typen sind vornehmlich die von der Dicke und Höhe der Stahlringe abhängigen Massen der Stahlringe verantwortlich. Lediglich die Stockkörper der Typen P und E sind zusätzlich mit entsprechend schwächeren Zwischenplatten ausgestattet. Das Gewicht dieser neuen Stockkörper musste sich innerhalb des angegebenen Spielraumes für der jeweiligen Stockkörper-Typ befinden.

Vereinzelt wurden diese Stockkörpertypen bereits vorab zugelassen. Die Aufnahme dieser Vorgaben in das offizielle Regelwerk (IER – 4. Auflage) erfolgte jedoch erst zum 01. Oktober 1993.


Kontrollbohrungen in der Zwischenplatte waren bei diesen neuen Stockkörpern verboten.

Stockkörper der bisherigen Bauart mit Kontrollbohrungen in der Zwischenplatte und einem Gewicht von 3,50 bis 3,90 kg (ohne Gewichtsklasseneinteilung) sowie Stockkörper mit eingeschäumter Haube unterlagen ab 01.01.1994 einem Herstellungsverbot, waren aber noch bis zum 30.09.2000 zu Wettkämpfen zugelassen.

Kennzeichnung der Stockkörper

Auf der Haube des Stockkörper muss der entsprechende Typen-Kennbuchstabe angegeben sein. Seit 01.10.1997 ist die Angabe des Typen-Kennbuchstabens zwingend vorgeschrieben 5. Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung wird mit Strafe 6 geahndet.

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Verbot Stockkörper Typ S

Da immer mehr Stockkörper zum Einsatz kamen, die ähnlich einem sog. „Moarstock“ nur sehr schwer aus dem Zielfeld zu verdrängen waren, wurde das Gewicht der Stockkörper weiter eingeschränkt. Stockkörper der Gewichtsklasse S durften ab 01.10.2001 nicht mehr verkauft werden.

Ab 01.10.2004 wurden Stockkörper der Gewichtsklasse S verboten.

Anmerkung: S-Stöcke wurden vorwiegend beim Anspiel verwendet. Durch die enorme Schlagbelastung weitete sich der umgebende Stahlring etwas aus, der Stock verlor an Dynamik und erlangte so mit der Zeit die Eigenschaften eines sogenannten „Moarstockes“. Nachdem die Stöcke dieser Gewichtsklasse verboten wurden, drehten findige Hersteller die „verbrauchten“ Stahlringe der alten S-Stöcke ab, pressten eine neue Haube ein und machten daraus einen „neuen“ Stockkörper der Gewichtsklasse M. Schlagverhalten und Standvermögen blieben jedoch nahezu unverändert gegenüber dem ursprünglichen Stockkörper S.

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Übersicht der Stockkörperzulassungen

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Der Stahlring

Bei Stockkörpern mit Kontrollbohrungen muss der Stahlring seit 1980 eine Höhe von 28 bis 29 mm aufweisen. Die äußere Form des Ringes ist senkrecht und im unteren Drittel nach innen abgeschrägt. Dadurch wird beim Aufeinanderprallen der Stöcke die bestmögliche Kraftübertragung über die Zwischenplatte gewährleistet. Die Einlasstiefe muss 12 – 13 mm betragen.

  • Außendurchmesser Ring:
    274,6 – 277,0 mm
  • Außendurchmesser Ring (Typ E):
    271,5 mm
  • Innendurchmesser Ring:
    249,7 – 250,1 mm
  • Höhe des Ringes:
    28,0 – 29,0 mm

Mit der Einführung der Typenklassen im Jahre 1993 wurde die Höhe des Ringes unter Beibehaltung des Durchmessers typenabhängig geregelt:

  • Typ S | M | L:
    32,8 mm
  • Typ P:
    30,8 mm
  • Typ E:
    30,0 mm

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Für die Abschrägung des Ringes wird nunmehr ein Winkel von 3 Grad, beginnend ab einer Höhe von 12 – 13 mm von der Ringunterseite gemessen (= Einlasstiefe) gefordert.

In der ab 01.10.2001 geltenden 6. Auflage der IER wurden die für den Stahlring geltenden Abmessungen zusammenfassend dargestellt. Für alle Stockkörpertypen gelten seither einheitliche Maßvorgaben:

  • Außendurchmesser Ring:
    271,0 – 274,5 mm
  • Innendurchmesser Ring:
    249,8 – 250,0 mm

Die Ringhöhen blieben zunächst unverändert. Ab 01.10.2010 wurde die Gesamtringhöhe des Stockkörpers P and die übrigen Stockkörpertypen angepasst und darf seither auch 32,8 mm aufweisen.

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Materialvorgaben

Als Material für den Ring sind Stahl und Edelstahl erlaubt. Nach und nach wurde die Sortenzahl der gelassenen Stahlarten verringert. Die Materialvorgaben sind in den für die Stockhersteller verbindlichen Herstellungsrichtlinien geregelt. Dabei vorgegeben ist insbesondere der Härtegrad 7 des Stahles.

Aus optischen Gründen und um Rost vorzubeugen werden Stahlringe zum Teil verchromt. Seit der Mitte der 1990-er Jahre wird hier auch das Schwarzchromverfahren angewendet. Um diese Chrombeschichtungen auf dem Stahl haltbarer zu machen, werden für solche Stahlringe Legierungen mit einem erhöhten Kupferanteil verwendet. Die vorgegebenen Grenzwerte für die Materialhärte müssen aber unbedingt eingehalten werden 8.

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Die Haube des Stockkörpers

Die Stockkörperhauben sind in der Form eines Kegelstumpfmantels ausgeprägt und bestehen aus eingefärbtem Polyamid. Im Winter wurden vor Allem dem Eis angeglichene blasse Farben (Weiß, Beige, Hellgrau, Eisblau) bevorzugt, da man sich hierdurch vor Allem bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebelbildung in Eishallen) Vorteile erhoffte. Im Sommerstocksport (Asphalt) verwendete man aus den selben Gründen hauptsächlich dunklere Farben wie Schwarz, Rot, Dunkelgrau oder Blau

Das eigenständige Lackieren der Stockkörper ist mittlerweile verboten, da durch unsachgemäßen Einsatz von Lacken und Lösungsmitteln die Zähigkeit des Materials verändert werden kann. Bisweilen wurde auch festgestellt, dass durch Überlackierungen Risse in der Haube 9 verdeckt wurden.

Seit Anfang der 1990iger Jahre werden die Stockkörperhauben bunt lackiert und zum Teil mit anspruchsvollen Designs (Aisbrush) ausgestattet. Wenn man den Aussagen der Stockhersteller Glauben schenken darf, ist nicht Vieles, sondern mittlerweile Alles möglich. Heute wird beim designen der Stockkörper zumeist auf das Sublimentationsdruckverfahren zurückgegriffen. Beim Sublimentationsdruck wird das Motiv zunächst mit der Sublimationstinte auf die Spezialfolie gedruckt und anschließend mit einer Transferpresse auf das gewünschte Trägermaterial (Haube) übertragen. Dabei wird die Tinte stark erhitzt und in den Trägerstoff eingedampft.

Einrasthilfe

Durch häufiges Ein- und Ausschrauben des Stieles konnte sich der obere Rand der Bohrung durch den Stockkörper verstärkt abnutzen. Der Stockkörper entsprach dann unter Umständen nicht mehr den Vorgaben und durfte bei Turnieren nicht mehr gespielt werden. Bei ab 2001 zugelassenen Stockkörpern ist deshalb eine sogenannte Einrasthilfe (Abschrägung der Stielbohrung im Bereich von 1 – 3 mm) erlaubt.

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Die Zwischenplatte ZP 88

Die frühen Zwischenplatten bestanden aus mehrschichtigem, mehrfach kunststoffverleimtem Sperrholz. Diese Materialverbindung konnte aber durch hohe Schlagbeanspruchung in Verbindung mit Feuchtigkeitseinwirkungen aufquellen und an Festigkeit verlieren. Seit dem die Stockkörper in Gewichtsklassen unterteilt sind, werden die Zwischenplatten aus Hartkunststoffen hergestellt und dürfen keine Kontrollbohrungen mehr aufweisen.

Da die Zwischenplatte wesentlichen Einfluss auf das Schlagverhalten eines Stockes hat, wurde für die Zwischenplatte ein eigenes Zulassungsverfahren (separate Zulassungsnummer) eingeführt und die Herstellungslizenz nur wenigen Herstellern übertragen.

  1. Stockkörper mit eingeschäumter Haube durften ab 01.01.1994 nicht mehr hergestellt werden, waren aber noch bis 30.09.2000 zum Spielbetrieb zugelassen.
  2. Abstand zwischen der untersten Begrenzung des Stahlringes und der Zwischenplatte (Gummieinlage).
  3. Unter anderem wurden Ende der 1980-er Jahre bei Stockkörpern der Marke LADLER zwischen der Stockhaube und dem Stahlring eingebrachte Silikonwulste festgestellt. Wie sich später herausstellte, hatte ein bei LADLER beschäftigter Ingenieur diese Veränderungen vorgenommen um versuchsweise das Gewicht der Stockkörper anzupassen. Ca. 20 solcher Stockkörper wurden „versehentlich“ jedoch an Spieler ausgeliefert.
  4. Schülerstock, nur für Schülerbewerbe zugelassen
  5. Das Anschreiben des Kennbuchstabens mit Faserstiften (Permanentmarker) ist ausreichend, soweit der Kennbuchstabe gut sichtbar ist (Höhe 25 mm, später mindestens 20 mm)
  6. Unsportliches Verhalten (Irreführung des Gegners). Zeitstrafe von 3 Kehren bzw. ab 01.10.2010 ohne Verwarnung Abzug von 1 Spielpunkt.
  7. Der Härtegrad wird als „Brinellhärte“ angegeben. Dabei handelt es sich um eine von dem schwedischen Ingenieur Johann August Brinell im Jahre 1900 entwickelte Methode zur Härtemessung von Materialien. Die von Brinell entwickelte Messmethode kommt vor Allem bei weichen und mittelharten Metallen zur Anwendung. Dabei wird eine Hartmetallkugel mit festgelegter Kraft in die Oberfläche der zu prüfenden Werkstücks gepresst.
  8. 2007 wurde bei Stockkörpern der Firma Bernhard Widmann eine zu geringe Härte des Stahlringes und eine deutlich sichtbare Kupferunterlage unter der (abgeschlagenen) Chromschicht festgestellt. (Veröffentlichung der IFE vom 07.01.2008)
  9. z.B. der silbergrau überlackierte Moarstock des EC Pfaffenhofen, Deutscher Meister und EC-Sieger 1998