1773 Freising

Artic. VI. Polizeinachrichten, auswärtige Verordnungen, und gute Anstalten

Verordnung für das Hochstift Freising

Fürstbischöfliche Verordnung vom 8. Januar 1773 von Ludwig Joseph 1 Bischof zu Freising des heil. röm. Reichs Fürst

– Auszug –

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Siebentes, wollen Wir die Pferdrennen, Wettlaufen, Kegelspiele, Eisschießen und dergleichen Spiel solchergestalten abgeschafft wissen, daß mit solchen niemalen vor geendigtem Gottesdienst angefangen, und hierbey aller Muthwillen und sträfliche Ausgelassenheit vermieden werde, das sogenannte Traherspiel, und Scholdern, Würfeln und alle sogenannte Hazardspiel sollen hiemit durchaus und für allzeit bey schwerer Straff abgeschafft, das Karten, Schach, Billard, so andre sonst erlaubte Spiel den ganze Vormittag Nachmittag aber bis 4 Uhr gänzlich verbothen seyn. Soviel aber
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Gegeben in unsrer Residenzstadt Freysing den achten Monathstag Jänner im Jahr 1773

Eine gleichlautende Verordnung wurde am → 4. Dezember 1772 für das Erzstift Salzburg erlassen.

  1. Ludwig Joseph Freiherr von Welden auf Laubheim und Hochaltingen (geb. 11. Mai 1727 in Hochaltingen; gest. 15. März 1788 in Freising) war von 1768 – 1788 Fürstbischof in Freising.