1772 Salzburg

Verordnung für das Erzstift Salzburg

– Auszug –

Feyertage
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3) Sollen die übrigen Lustbarkeiten, als Pferderennen, Wettlaufen, Kegelspiele, Eisschießen ebenfalls niemals vor geendigtem Gottesdienst weder in der Stadt, noch auf dem Lande angefangen werden; was jedoch das Scheibenschießen betrifft, können die berechtigten Schießstätte nachmittags um 12 Uhr eröffnet werden, und das Schießen auch während dem nachmittagigen Gottesdienst auf denselben fortgesetzt werden; doch sollen in den Stunden des nachmittägigen Gottesdienstes alle weder zu dem Schießen gehörige, noch sonst dem Schützen nothwendige Personen von der Schießstadt unter nachfolgender Strafansetzung entfernet werden.
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Verordnung vom 4. Dezember 1772

Eine gleichlautende Verordnung wurde am → 8. Januar 1773 für das Hochstift Freising erlassen.

  1. Hieronymus Franz de Paula Josef Graf Colloredo von Waldsee und Mels (ge. 31. Mai 1732 in Wien; gest. 20. Mai 1812 ebenda) war von 1772 – 1803 der letzte regierende Fürsterzbischof des Fürsterzbistums Salzburg