1810 Polizeiverordnung

Polizei-Bekanntmachungen

Die Winterszeit vermehrt die Zufälle, wodurch der persönlichen Sicherheit der Einwohner Nachteile zugefügt werden können; es ist daher umso notwendiger, dass Jedermann die gegebenen Vorschriften der Polizei genau beobachte, und dadurch zur Verhütung von Unglücksfällen beitrage. Zu diesem Zwecke werden daher nachstehende allgemeine Veranstaltungen öffentlich bekannt gemacht:

  1. Die Eigentümer der Häuser sind verbunden, so lange die Regenwitterung anhält, vor ihren Besitzungen in der Stadt täglich die Strasse reinigen zu lassen, damit der Fußgänger durch angehäuften Strassenkot nicht belästigt wird.
  2. An jedem Tage, wo es gefriert und das gehen unsicher wird, muss vor den Häusern Sand oder Asche aufgestreut werden; es sind von der Polizei eigene Leute bestellt, welche jeden Morgen, oder Abend, wo dieses notwendig wird, nachsehen und auf eigene Kosten des saumseligen Hauseigentümers diese Anordnung in Vollzug bringen, um durch die Säumigkeit einzelner Privater denen allgemeinen Besten keinen Nachtheil zugehen zu lassen. Auf den Nichtbefolgungsfall wird der Säumige mit Strafe belegt werden.
  3. Schlittenfahren, das sogenannte Schleifen und Eisschiessen in der Stadt auf der Strasse, wodurch besonders bei neugefallenen Schnee die Sicherheit der Fußgänger gefährdet wird, ist durchaus verboten. Die Polizei-Wache ist angewiesen, strenge auf den Vollzug Acht zu haben. Da dieser Unfug gewöhnlich nur durch Kinder geschieht, so vertraut die königliche Polizei-Direktion auf die Beistimmung der Eltern und Pflege-Eltern, daß auch häusliche Aufsicht und Belehrung diesfalls einwirken werden.
  4. Niemand darf ohne Schellengeläute in der Stadt Schlitten fahren.
  5. Das Verbot des zu schnellen Fahrens wird erneuert.

Salzburg, den 10. Dezember 1810
Königliche Polizei-Direktion

 

  1. Der Salzachkreis war einer der Regierungsbezirke (Kreise) des Königreiches Bayern. Er umfasste neben dem heutigen Südostoberbayern ab 1810 auch das im Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 an Bayern übergebene Herzogtum Salzburg, das Gericht Kitzbühel (Tirol), und das südliche Innviertel, einschließlich von Teilen des Salzkammerguts. Nach dem Wiener Kongress wurden die Gebiete rechts der Salzach (Salzburgkreis) ab 1816 dem Erzherzogtum Österreich ob der Enns angeschlossen.