Veröffentlichung von Spielersperren
Nach Tz. 20 der Verbandsgerichtsordnung des Deutschen Eissport-Verbandes dürfen rechtskräftige Entscheidungen des Verbandsgerichts nicht veröffentlicht werden. Gleiches gilt nach Art. 20 der Rechtsordnung der Fachsparte Eisstocksport für den BEV. Dieses Veröffentlichungsverbot wurde unmittelbar nach dem Sportgerichtsurteil gegen den Präsidenten des DESV, welches wegen eines „Formfehler“ des Sportgerichtsvorsitzenden nicht veröffentlicht wurde, in die Rechts- und Strafordnung des BEV aufgenommen. Ungeachtet dessen, veröffentlicht der BÖE auf seiner Webseite nachfolgende Mitteilung:
Anmerkung: Dieses Urteil erging aufgrund eines tätlichen Angriffs gegen den Bay. LO im (Zuschauer ohne Funktion) bei der Deutschen Meisterschaft im Mannschaftsspiel der Herren auf Sommerbahnen in Straßkirchen.