RK Gastro 5 Nachweise

Rahmenkonzept Gastronomie

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege vom 13.12.2021 gilt in Bayern derzeit folgendes → Rahmenkonzept:

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Corona Pandemie: Rahmenkonzept Gastronomie
5 Überprüfung der vorzulegenden Nachweise (3G)
Soweit Betreiber nach der jeweils geltenden BayIfSMV zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet sind, hat das individuelle Infektionsschutzkonzept des Betreibers Ausführungen zu enthalten, wie eine Überprüfung effektiv sichergestellt werden kann. Die Nachweise sind stets möglichst vollständig zu kontrollieren.