BayIfSMV x Muster

Infektionsschutzmaßnahmen

Verordnung für Bayern

Nach der aktuellen Fassung der → 14. BayIfSMV vom 01.09.2021 gilt für Bayern u.a. derzeit folgendes:

Teil 1 Allgemein gültige Regelungen
§ x Titel
(1)

(2)

(3)

(4)

Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit → Bußgeld sanktioniert.