Ziel Sportgeräte

Zielwettbewerb

Sportgeräte und Zielstöcke

Sportgeräte der Spieler

Die → Sportgeräte der Spieler müssen den Vorgaben des Abschnitts 3 der IER entsprechen.

Bei Verwendung von regelwidrig manipuliertem oder nicht erlaubtem Sportgerät erfolgt Disqualifikation nach IER Regel 813 i. V. m. IER Regel 807 a.

Schüler und Jugendbereich

Schüler U14: Schüler U14 dürfen gem. ISpO § 110 a) nur einen Schülerstock Type E und keine Winterlaufsohlen Nr. 25 (gelb) und Nr. 26 (blau) sowie Sommerlaufsohlen Nr. 15 (blau) und Nr. 16 (blau-lila) verwenden.
Jugend U16 + U19: Jugendliche dürfen lt. ISpO § 110 b) keine Stöckkörper Type M und keine Sommerlaufsohlen Nr. 16 (blau-lila) verwenden.

Laut BSpO Schaubild zu Tz. 6.3.1 bestehen in Bayern im Nachwuchsbereich aber keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der verwendeten Laufsohlen.

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Zielstöcke

Stockkörper: Gemäß Hinweis zu IER Regel 521 müssen bei allen Wettbewerben als Zielstöcke in den Durchgängen 2 und 4 Stöckkörper Type L (Schüler Type E) und klassengerechte Laufsohlen verwendet werden.

Laufsohlen – spielklasenabhängig

Sommer- | Winterlaufsohle
schwarz grau gelb
Schüler U14 12 | 23
alle Spielklassen weiblich
– und U16 männlich –
13 | 24
alle Spielklassen männlich
– ohne U16 –
14 | 25