Zielwettbewerb
Sportgeräte und Zielstöcke
Sportgeräte der Spieler
Die → Sportgeräte der Spieler müssen den Vorgaben des Abschnitts 3 der IER entsprechen.
Bei Verwendung von regelwidrig manipuliertem oder nicht erlaubtem Sportgerät erfolgt Disqualifikation nach IER Regel 813 i. V. m. IER Regel 807 a.
Schüler und Jugendbereich
Schüler U14: Schüler U14 dürfen gem. ISpO § 110 a) nur einen Schülerstock Type E und keine Winterlaufsohlen Nr. 25 (gelb) und Nr. 26 (blau) sowie Sommerlaufsohlen Nr. 15 (blau) und Nr. 16 (blau-lila) verwenden.
Jugend U16 + U19: Jugendliche dürfen lt. ISpO § 110 b) keine Stöckkörper Type M und keine Sommerlaufsohlen Nr. 16 (blau-lila) verwenden.
Jugend U16 + U19: Jugendliche dürfen lt. ISpO § 110 b) keine Stöckkörper Type M und keine Sommerlaufsohlen Nr. 16 (blau-lila) verwenden.
Laut BSpO Schaubild zu Tz. 6.3.1 bestehen in Bayern im Nachwuchsbereich aber keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der verwendeten Laufsohlen.
Zielstöcke
Stockkörper: Gemäß Hinweis zu IER Regel 521 müssen bei allen Wettbewerben als Zielstöcke in den Durchgängen 2 und 4 Stöckkörper Type L (Schüler Type E) und klassengerechte Laufsohlen verwendet werden.
Laufsohlen – spielklasenabhängig
Sommer- | Winterlaufsohle | |||
schwarz | grau | gelb | |
Schüler U14 | 12 | 23 | ||
alle Spielklassen weiblich – und U16 männlich – |
13 | 24 | ||
alle Spielklassen männlich – ohne U16 – |
14 | 25 |