Bayerische Spielordnung 3

Bayerische Spielordnung

3 Startberechtigung

3.1 Meisterschaften bei Damen und Herren
Jeder Spieler/in darf im Mannschaftsspiel jeweils nur einmal in einer Saison in Meisterschaftsklassen der Damen und Herren starten.

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3.2 Meisterschaften bei Jugend und Junioren
Starten Jugendliche und Junioren in einem Wettbewerb ihrer Klassen, so können sie unter der Bedingung von 3.1 in der Herren- bzw. Damenmannschaft ihres Vereins ebenfalls starten.

3.2.1 Startrecht von Jugendlichen in Herrenmannschaften
Bei Meisterschaften und Pokalwettbewerben in der Herrenspielklasse können pro Mannschaft max. fünf Jugendspieler ohne Begrenzung der Anzahl der Spiele eingesetzt werden.

  • Der Einsatz von Schülern „U14“ und Jugendspielerinnen „U16“/“U19“ ist nicht gestattet.

3.2.2 Startrecht von Jugendlichen in Juniorenmannschaften
Bei Meisterschaften in der Juniorenspielklasse können pro Mannschaft max. 5 Jugendspieler ohne Begrenzung der Spiele eingesetzt werden.

  • Der Einsatz von Schülern „U14“ ist nicht gestattet.

3.2.3 Startrecht von Schülern in Jugendmannschaften
  • Die Anzahl der Starter sowie die Anzahl der Spiele, bei denen sie mitwirken, ist nicht beschränkt

3.2.4 Startrecht von Jugendmannschaften in Herren-Juniorenmannschaften
Eine komplette Jugendmannschaft kann in der Herren- und Juniorenklasse nur eingesetzt werden, wenn ein volljähriger Betreuer beim WBL angemeldet wird.

  • Jugendspielerinnen dürfen bei den Herren nicht starten.

3.2.5 Startrecht von Jugendspielerinnen in Damen- bzw. Mixedmannschaften
Die Zahl der jugendlichen Starterinnen ist nicht beschränkt.

  • Der Einsatz von Schülerinnen „U14“ ist nicht gestattet.

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3.3 Sonderspielrecht
Für Schülerinnen und Schülern „U14“ kann ein Sonderspielrecht für den BEV-Bereich in ihren Erwachsenen-Spielklassen nach der Vollendung des 13. Lebensjahres auf Antrag vom Landesobmann erteilt werden. Eine Genehmigung ist dem Spielerpass beizulegen. Schüler mit Sonderspielrecht müssen beim Einsatz in Damen-, Herren- oder Mixedmannschaften einen Stockkörper der Gewichtsklasse L oder P verwenden, die Gewichtsklasse E ist hier verboten.

  • Eine Einschränkung in Verbindung der Laufsohlen ist hier nicht gegeben.
Voraussetzung
Ärztliches Attest und Einverständniserklärung eines Elternteils.
Vorgehensweise
Ärztliches Attest und Einverständniserklärung eines Elternteils sowie eine Kopie des Spielerpasses an den Landesobmann Bayern schicken. Dieser erteilt im Anschluss die Sondergenehmigung.
Es wird empfohlen, die Wettbewerbsleitung und den Schiedsrichter bei der Anmeldung darauf hinzuweisen

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3.4 Startberechtigung bei Abbruch einer Meisterschaft
Muss eine Meisterschaft abgebrochen und kann sie am gleichen Wochenende nicht beendet werden, können bei der Fortsetzung zu einem neuen Termin max. 5 neue Spieler eingesetzt werden, die spielberechtigt sind.

  • Der Einsatz von Spielern einer weiteren Mannschaft eines Vereins, die bei der gleichen Meisterschaft vor dem Abbruch startete, ist in einer anderen Mannschaft nicht erlaubt.

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3.5 Startberechtigung bei Meisterschaft mit Mehrfachrunden
Bei einer Meisterschaft, die in Mehrfachrunden ausgetragen wird, können nach einer Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur nächsten Runde max. 5 neue, startberechtigte Spieler eingesetzt werden.

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3.6 Startberechtigung bei Auswechselungen (Auswechselspieler)
Wird der Auswechselspieler bei der Anmeldung in die Startkarte „Mannschaftsspiel“ eingetragen und sein Pass abgegeben, dann kann kein weiterer Spieler in die Mannschaft genommen werden. Wird ein weiterer Spieler eingesetzt, obwohl bereits 5 Spieler (6 Spieler bei Mixed) eingetragen sind, erfolgt eine sofortige Disqualifikation der Mannschaft.
Ist der Auswechselspieler noch nicht eingetragen, so muss sich dieser vor dem Einsatz beim Schiedsrichter melden und dabei seinen Pass abgeben. Der WBL ergänzt die Startkarte.

  • Der Auswechselspieler kann nach jedem Spiel in die Mannschaft genommen werden.
  • Bei Mixedmannschaften können eine Dame und ein Herr eingewechselt werden, jedoch nur im Wechsel gegen eine Dame bzw. gegen einen Herrn.

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3.7 Startberechtigung von Auswahlmannschaften
Auswahlmannschaften können an Vereinsturnieren teilnehmen, wenn der Veranstalter einverstanden ist und der jeweilige Verein die Spieler freigibt. Sie dürfen nicht unter einem Vereinsnamen starten. Eine Startberechtigung in anderen Wettbewerben ist nicht gestattet. Auswahlmannschaften werden vom Kreisobmann genehmigt, aus dessen Kreis der Verein stammt, welcher eine Auswahlmannschaft beantragt. Das dafür auszufüllende Formblatt ist nach Turnierende vom Turnierschiedsrichter an den zuständigen KSO weiterzuleiten. Der KSO ist verpflichtet, die genehmigte Auswahlmannschaft nach Datum und Spielart aufzulisten und auf Verlangen seinem Bezirksobmann bzw. dem Landesobmann zur Prüfung vorzulegen.

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3.8 Startberechtigung von mehreren Mannschaften eines Vereins
Die Anzahl der Mannschaften eines Vereins in einer Liga ist nicht begrenzt.

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3.9 Startberechtigung von Spieler/innen die nicht dem BEV angehören
Beim Einsatz von Spielern, die nicht dem BEV angehören, muss das Einverständnis der Landesobmänner vorgelegt werden. Die Genehmigung kann nur der DESV-Sportwart erteilen. Aus der Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Spieler/innen starten und für welches Vereinsturnier die Genehmigung erteilt wurde.