Passwesen BÖE
Auslandswechsel
Wechsel zu einem inländischen Verein
Beim Wechsel von einem ausländischen zu einem inländischen Verein hat der wechselnde Spieler seinen bisherigen Spielerpass ✓ – ggf. mit Freigabeerklärung – dem ausstellenden Verband zurückzugeben. Der inländische Verein beantragt daraufhin für den Spieler unter Verwendung des entsprechenden → Formblattes✓ beim zuständigen Landesverband einen neuen Spielerpass.
Dem Antrag ist eine vom Spieler und vom abgebenden Verein unterschriebene und mit Vereinsstempel versehene, formlose Freigabeerklärung ✓ beizufügen. Ein Hinweis auf die erfolgte Rückgabe des bisherigen Spielerpasses erscheint sinnvoll. Die Rückgabe des ausländischen Spielerpasses wird vom Landesverband überwacht.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen analog dem → Vereinswechsel im Inland.
Wechsel zu einem ausländischen Verein
Bei einem Wechsel zu einem ausländischen Verein erlischt das vom Landesverband erteilte Spielrecht. Der bisherige Spielerpass ✓ ist mit der entsprechenden Freigabebestätigung an den ausstellenden Landesverband zurück zu senden. Der Landesverband setzt den nunmehr zuständigen Verband über den Eingang des Spielerpasses und der Freigabeerklärung in Kenntnis.
Der ausländische Verein beantragt beim zuständigen Verband einen neuen Spielerpass.