Antragsverfahren

Passwesen BÖE

Neuausstellung eines Spielerpasses

In Österreich werden Spielerpässe von den zuständigen Landesverbänden ausgestellt. Der Antrag auf Ausstellung eines Spielerpasses für einen Schüler oder Jugendlichen muss auch vom Obsorgeberechtigten oder Vormund unterschrieben sein. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist beim zuständigen Landesverband unter der auf dem jeweiligen Antrag angegeben Anschrift einzureichen.

Die Beantragung des Spielerpasses erfolgt mit dem → entsprechenden Formblatt. Unter bestimmten Umständen ist die Passbeantragung per Fax oder e-mail möglich. Bei Neubeantragung eines Spielerpasses ist ein aktuelles Lichtbild des Spielers/Spielerin einzusenden.

Die Neuausstellung eines Spielerpasses ist ganzjährig möglich.

Der Spielerpass wird vom ausstellenden Verband an den beantragenden Verein übersandt, bleibt aber Eigentum des Verbandes. Der Spielerpass ist vom Spieler eigenhändig zu unterschreiben .

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Passbilderneuerung

Wird im Laufe der Zeit fehlende Lichtbildidentität des Spieler/Spielerin festgestellt, ist der Spielerpass zusammen mit einem aktuellen Lichtbild des Spielers/Spielerin und einem entsprechenden Antrag (Formular) beim Landesverband einzureichen.