Passwesen im DESV
Auslandswechsel
Wechsel zu einem inländischen Verein
Beim Wechsel von einem ausländischen zu einem inländischen Verein hat der wechselnde Spieler seinen bisherigen Spielerpass ✓ – ggf. mit Freigabeerklärung – dem ausstellenden Verband zurückzugeben. Der inländische Verein beantragt daraufhin für den Spieler unter Verwendung des entsprechenden Formblattes „Spielerpass-Antrag für Erwachsene – Vereinswechsel – rot“ ✓ bzw. „Spielerpass-Antrag für Jugendliche – gelb“ beim DESV einen neuen Spielerpass. Dem Antrag ist eine vom Spieler und vom abgebenden Verein unterschriebene und mit Vereinsstempel versehene, formlose Freigabeerklärung ✓ beizufügen. Ein Hinweis auf die erfolgte Rückgabe des bisherigen Spielerpasses erscheint sinnvoll. Die Rückgabe des ausländischen Spielerpasses wird von der DESV-Passstelle überwacht.
Im Übrigen erfolgt die Antragstellung analog dem → Vereinswechsel im Inland.
Wechsel zu einem ausländischen Verein
Bei einem Wechsel zu einem ausländischen Verein erlischt das vom DESV erteilte Spielrecht. Der bisherige Spielerpass ✓ ist mit der entsprechenden Freigabebestätigung an die DESV-Passstelle zur Stilllegung zu übersenden. Die DESV-Passstelle setzt den nunmehr zuständigen Verband über den Eingang des Spielerpasses und der Freigabeerklärung in Kenntnis.
Der ausländische Verein beantragt beim zuständigen Verband einen neuen Spielerpass.