Aufteilung des Spielrechts

Vereinssplitting

Tei­lung des Spiel­rechts

Im Be­reich des DESV ist es seit 1. Ok­to­ber 2018 mög­lich, das Spiel­recht in ver­schie­de­nen Spiel­klas­sen vom Stamm­ver­ein 1 auf einen Spiel­klas­sen­ver­ein 2 zu über­tra­gen. Dabei kann für jede Spiel­klas­se ein an­de­rer Spiel­klas­sen­ver­ein ge­wählt wer­den – siehe hier­zu Ar­ti­kel 8 PassO. Die Mit­glied­schaft im Spiel­klas­sen­ver­ein lt. DESV nicht zwin­gend er­for­der­lich 3.

In der Spiel­klas­se „Her­ren“ ist eine Auf­tei­lung des Spiel­rechts der­zeit nicht 4 mög­lich. Eben­so ist eine Spiel­rechts­auf­tei­lung im Wei­ten­wett­be­werb nicht er­laubt.

Aus der nach­fol­gen­den Über­sicht ist die Spiel­be­rech­ti­gung im Stamm­ver­ein dar­ge­stellt. Für die far­big hin­ter­leg­ten Spiel­klas­sen kann ein an­de­rer Spiel­klas­sen­ver­ein ge­wählt wer­den.

Spiel­klas­se Spiel­be­rech­ti­gung
Her­ren Her­ren, Mixed, ggf. Se­nio­ren Ü50
Damen Damen, Mixed, ggf. Se­nio­rin­nen Ü50
Ju­nio­ren U23 Ju­nio­ren U23, Her­ren bzw. Damen, Mixed
Ju­gend U19 Ju­gend U19, Ju­nio­ren U23, Her­ren bzw. Damen, Mixed
Ju­gend U16 Ju­gend U16, Ju­gend U19, Ju­nio­ren U23, Her­ren bzw. Damen, Mixed
Schü­ler U14 Schü­ler U14, Ju­gend U16, Ju­gend U19

Die Se­nio­ren­klas­se Ü50 wird der Spiel­klas­se Damen bzw. Her­ren zu­ge­ord­net.

Spiel­rechts­über­tra­gun­gen gel­ten je­weils nur für eine Som­mer- (01.04. – 30.09.) oder eine Win­ter­sai­son (01.10. – 30.03.). Nach Ab­lauf ist ggf. ein neuer An­trag auf Spiel­rechts­über­tra­gung zu stel­len.

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Ver­fah­ren

Die Spiel­rechts­über­tra­gung ist mit dem dafür vor­ge­se­he­nen An­trag , der kos­ten­los von der Web­sei­te des DESV her­un­ter­ge­la­den wer­den kann, beim DESV zu be­an­tra­gen. Dabei ist für jede zu­läs­si­ge Spiel­klas­se der ge­wünsch­te Spiel­rechts­ver­ein ein­zu­tra­gen. Wird für eine Spiel­klas­se kein Spiel­klas­sen­ver­ein ein­ge­tra­gen, so gilt hier Spiel­recht für den Stamm­ver­ein. Der Stamm­ver­ein und der je­wei­li­ge Spiel­klas­sen­ver­ein haben der Spiel­rechts­über­tra­gung durch ent­spre­chen­den Ver­merk im An­trag zu­zu­stim­men. Mit dem An­trag ist auch der ak­tu­ell gül­ti­ge Spie­ler­pass bei der DESV-Pass­stel­le ein­zu­rei­chen.

„Grüne Spiel­rechts­kar­te“

Die DESV-Pass­stel­le ver­merkt im Spie­ler­pass (Feld Meis­ter­schafts­teil­nah­men) die Ge­neh­mi­gung der Spiel­rechts­auf­tei­lung und stellt eine „grüne“ Spie­ler­kar­te mit den ent­spre­chen­den Ein­tra­gun­gen über das über­tra­ge­ne Spiel­recht aus. Diese Spie­ler­kar­te ist dem Spie­ler­pass immer bei­ge­legt sein, da an­sons­ten der Spie­ler­pass als un­gül­ti­ger Spie­ler­pass an­ge­se­hen wird und ent­spre­chen­de Stra­fen 5 zur An­wen­dung kom­men.

Für die Aus­stel­lung der Spiel­rechts­kar­te wer­den Ge­büh­ren nach der Ge­büh­ren­ord­nung 6 er­ho­ben.

Die DESV-Pass­stel­le stellt dem Stamm­ver­ein eine Ge­büh­ren­rech­nung und über­sen­det dem Stamm­ver­ein nach Zah­lungs­ein­gang Spie­ler­kar­te und Spiel­rechts­kar­te.

Nach Ab­lauf der Gül­tig­keits­dau­er er­lischt das auf die Spiel­rechts­ver­ein über­tra­ge­ne Spiel­recht. Die Spiel­rechts­kar­te ist an den DESV zu­rück­zu­ge­ben. Bei Fort­füh­rung des Spiel­rechts­über­tra­gung ist ein er­neu­ter ge­büh­ren­pflich­ti­ger An­trag zu stel­len.

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An­trags­fris­ten

Für die Be­an­tra­gung der Spiel­rechts­auf­tei­lung gel­ten die Fris­ten gem. Ar­ti­kel 6.2 mit 6.4 PassO (Pas­s­um­schrei­bun­gen für den Som­mer- bzw. Win­ter­spiel­be­trieb) und Ar­ti­kel 7.2 PassO (Wohn­sitz­wech­sel) sinn­ge­mäß 7.

  1. Verein, auf den der Spielerpass ausgestellt wurde. ↩
  2. Verein, auf den das Spielrecht übertragen werden soll. ↩
  3. Bei Spielern, die über ihren Stammverein Versicherungsschutz in der Sportversicherung des BLSV versichert sind, gilt Versicherungsschutz lt. BEV auch bei Spielrechtsübertragung. Ob insoweit Versicherungsschutz auch in anderen Landessportverbänden gewährleistet ist, wäre zu prüfen ↩
  4. Diese Einschränkung kann mit Beschluss des DESV-Verbandsausschusses aufgehoben werden. ↩
  5. Der Einsatz eines Spielers mit ungültigem Spielerpass zieht zwangsläufig eine Disqualifikation nach sich. Die Nichtvorlage der grünen Spielrechtskarte sollte aber sinnvollerweise als nicht vorgelegter Spielerpasses gewertet und analog § 124 ISpO mit Bußgeld belegt werden. Auf eine Disqualifikation sollte verzichtet werden, wenn durch Nachreichung der Spielrechtskarte zeitnah entsprechendes Spielrecht nachgewiesen wird. ↩
  6. Die Gebühren betragen lt. DESV bei Anträgen für Erwachsene 20,00 € und bei Jugendlichen 2,00 €. Laut Gebührenordnung beträgt die Gebühr bei Antragen für Jugendliche aber 7,00 €. ↩
  7. Die Spielrechtsaufteilung kann demnach nur zu den allgemeinen Wechselfristen und bei Jugendlichen auch 5 Wochen nach einem erfolgten Wechsel des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Eine Ausweitung der Beantragung der Spielrechtsaufteilung auf Sonderfälle des sofortigen Vereinswechsel gem. Artikel 7.3 PassO (Inaktivität des Spielers) und Artikel 7.4 bzw. 7.5 PassO (Inaktivität des Vereins) wäre sinnvoll. ↩